06.08.2023, 20:36
Ich habe aufgrund einer psychischen Erkrankung nach einer stationären Behandlung und anschließender Wiedereingliederung meine Arbeitszeit auf 50% reduziert. Dies wurde erforderlich, da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage war, in Vollzeit zu arbeiten. So habe ich den Antrag auch begründet und den Teilzeitantrag im Rahmen eines BEM-Gesprächs mit dem Personalchef thematisiert. Mein Arbeitgeber hat die Dienstfähigkeit nicht überprüfen lassen, mich aber auch nicht darauf hingewiesen, dass ich die Möglichkeit habe, einen solchen Antrag selber zu stellen. Das habe ich zufällig nach rd. 1,5 Jahren erfahren und im Mai 2023 einen solchen Antrag gestellt. Nach der amtsärzlichen Begutachtung wurde mit Bescheid aus Juli 2023 die beschränkte Dienstfähigkeit festgestellt. Ab August 2023 ist die Arbeitszeit auf 50% festgesetzt und es wird ein Unterschiedsbetrag zur Vollzeit gezahlt. Gibt es die Möglichkeit die Feststellung der Dienstfähigkeit rückwirkend ab Antragsdatum festzustellen? Oder sogar den Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit als formlosen Antrag auf Überprüfung der Dienstfähigkeit zu interpretieren?