01.09.2010, 11:04
Hallo liebe Forengemeinde,
bin relativ neu in der kommunalen Verwaltung und soll u.U. auch die Feuerbeschau machen.
Dass dieses Thema sehr heikel sein kann habe ich mittlerweile schon bemerkt.
Mich würde es interessieren wie die Feuerbeschau in den Kommunen so gehandhabt wird?
Nach der Verordnung über die Feuerbeschau und einem Schreiben des BMI vom 14.05.2007 müssen Sonderbauten wie Kindergärten, Schulen mind. einmal jährlich "feuerbeschaut" werden. --> Das Ganze ist aber sehr sehr schwammig formuliert und der "schwarze Peter" wurde deutlich in Richtung Kommunen verschoben.
Wie wird das bei Hotels, Gaststätten, Restaurants, Eisdielen,...etc. gesehen?
Wie handhabt ihr das?
Ich glaube dass hier ein Erfahrungsaustausch sehr von Nutzen wäre.
Sollte bzgl Feuerbeschau eine Trennung her von bauaufsichtlichen Vorschriften zu verhaltensbezogenem Brandschutz. Oder sollen beide Bereiche aus einer Hand gemacht werden?
Gruß an alle Leidensgenossen
Therme
bin relativ neu in der kommunalen Verwaltung und soll u.U. auch die Feuerbeschau machen.
Dass dieses Thema sehr heikel sein kann habe ich mittlerweile schon bemerkt.
Mich würde es interessieren wie die Feuerbeschau in den Kommunen so gehandhabt wird?
Nach der Verordnung über die Feuerbeschau und einem Schreiben des BMI vom 14.05.2007 müssen Sonderbauten wie Kindergärten, Schulen mind. einmal jährlich "feuerbeschaut" werden. --> Das Ganze ist aber sehr sehr schwammig formuliert und der "schwarze Peter" wurde deutlich in Richtung Kommunen verschoben.
Wie wird das bei Hotels, Gaststätten, Restaurants, Eisdielen,...etc. gesehen?
Wie handhabt ihr das?
Ich glaube dass hier ein Erfahrungsaustausch sehr von Nutzen wäre.
Sollte bzgl Feuerbeschau eine Trennung her von bauaufsichtlichen Vorschriften zu verhaltensbezogenem Brandschutz. Oder sollen beide Bereiche aus einer Hand gemacht werden?
Gruß an alle Leidensgenossen
Therme