13.04.2017, 08:30
Hallo,
ich bin Kommunalbeamtin in einer kleineren Gemeinde und erhalte auch nach mehrmaliger Aufforderung bisher keine Stellenbeschreibung. Natürlich sollte diese vom Mitarbeiter in der Regel selbst gefertigt und schließlich zur Abstimmung / Bestätigung vorgelegt werden, jedoch werde ich seit einiger Zeit unterbeschäftigt, bzw. nicht beschäftigt. Meine Hinweise in diese Richtung mit der bisher bloßen mündlichen Bitte um angemessene Beschäftigung ging ins Leere. Allgemein wird in unserer Behörde mehr Smalltalk und privater Unterhaltung nachgegangen, als einer Beschäftigung im Sinne einer Behörde bzw. im Sinne der Bürger.
Um nun meine Beschäftigung einer rechtlichen Überprüfung auf Unterwertigkeit bzw. nicht gegebener Amtsangemessenheit unterziehen zu lassen, benötige ich m.E. eine Art Nachweis über das, was meinen dienstlichen Aufgaben entspricht, doch eine schriftliche Aufgabenübertragung oder Auflistung meiner Aufgaben liegt nicht vor. Ich habe sie mit folgenden Worten schriftlich erbeten:
"Ich selbst möchte noch einmal um die Benennung aller mir zugewiesenen Dienstaufgaben für meine Stelle bitten, um Missverständnisse und dienstliche Konsequenzen ausschließen zu können, und um die Angemessenheit der Aufgaben insgesamt zu beurteilen."
Nun zu meiner Frage: Kann mir jemand sagen, ob es eine Formvorschrift gibt für die Übertragung dienstlicher Aufgaben ? Ich habe dazu keine rechtlichen Regelungen gefunden.
ich bin Kommunalbeamtin in einer kleineren Gemeinde und erhalte auch nach mehrmaliger Aufforderung bisher keine Stellenbeschreibung. Natürlich sollte diese vom Mitarbeiter in der Regel selbst gefertigt und schließlich zur Abstimmung / Bestätigung vorgelegt werden, jedoch werde ich seit einiger Zeit unterbeschäftigt, bzw. nicht beschäftigt. Meine Hinweise in diese Richtung mit der bisher bloßen mündlichen Bitte um angemessene Beschäftigung ging ins Leere. Allgemein wird in unserer Behörde mehr Smalltalk und privater Unterhaltung nachgegangen, als einer Beschäftigung im Sinne einer Behörde bzw. im Sinne der Bürger.
Um nun meine Beschäftigung einer rechtlichen Überprüfung auf Unterwertigkeit bzw. nicht gegebener Amtsangemessenheit unterziehen zu lassen, benötige ich m.E. eine Art Nachweis über das, was meinen dienstlichen Aufgaben entspricht, doch eine schriftliche Aufgabenübertragung oder Auflistung meiner Aufgaben liegt nicht vor. Ich habe sie mit folgenden Worten schriftlich erbeten:
"Ich selbst möchte noch einmal um die Benennung aller mir zugewiesenen Dienstaufgaben für meine Stelle bitten, um Missverständnisse und dienstliche Konsequenzen ausschließen zu können, und um die Angemessenheit der Aufgaben insgesamt zu beurteilen."
Nun zu meiner Frage: Kann mir jemand sagen, ob es eine Formvorschrift gibt für die Übertragung dienstlicher Aufgaben ? Ich habe dazu keine rechtlichen Regelungen gefunden.