16.09.2022, 20:11
Ich habe eine Frage. Es geht um eine Überprüfung der Eingruppierung im TVÖD.
Meine Tätigkeiten haben sich verändert und die Tätigkeitsbeschreibung passt nicht mehr. Mein Vorgesetzter hat dies in der Personalstelle mitgeteilt. Meine Tätigkeiten werden nun überprüft.
Nun werde ich demnächst versetzt. Was wäre wenn ich z.b im Januar 23 versetzt werde mit meiner bisherigen Entgeltgruppe und im Februar bekomme ich auf Grund der Überprüfung nun eine höhere Entgeltgruppe. Muss mein zukünftiger Arbeitsplatz meiner neuen Entgeltgruppe entsprechen? Bzw muss ich vorab einen Vermerk schreiben, dass Versetzung angepasst werden soll, wenn mir eine rückwirkende Versetzung zugesprochen wird?
Personalrat weiß es nicht. AG hält sich bedeckt.
Könnt Ihr helfen??
Lg
Meine Tätigkeiten haben sich verändert und die Tätigkeitsbeschreibung passt nicht mehr. Mein Vorgesetzter hat dies in der Personalstelle mitgeteilt. Meine Tätigkeiten werden nun überprüft.
Nun werde ich demnächst versetzt. Was wäre wenn ich z.b im Januar 23 versetzt werde mit meiner bisherigen Entgeltgruppe und im Februar bekomme ich auf Grund der Überprüfung nun eine höhere Entgeltgruppe. Muss mein zukünftiger Arbeitsplatz meiner neuen Entgeltgruppe entsprechen? Bzw muss ich vorab einen Vermerk schreiben, dass Versetzung angepasst werden soll, wenn mir eine rückwirkende Versetzung zugesprochen wird?
Personalrat weiß es nicht. AG hält sich bedeckt.
Könnt Ihr helfen??
Lg