29.06.2018, 16:02
Hallo,
folgender Fall:
ein AN ist bei einem kommunalen AG angestellt. Aktuell ist er in E 8.3 eingruppiert und wird zum 01.01.2019 auf Grund guter Leistungen mit einer Stufenbeschleunigung in die E 8.4 aufsteigen.
Nun steht Mitte Dezember eine Lehrgangsprüfung an, welche bei Bestehen die Voraussetzung schafft in die E 9a eingruppiert zu werden.
Bei der Höhergruppierung wird ja die stufengleiche Höhergruppierung zur Anwendung kommen müssen. Wie verhält es sich aber mit der zeitlichen Abfolge?
Wird der AN automatisch zum Datum des Lehrgangserfolges höhergruppiert? Dann würde ja theoretisch die Stufenbeschleunigung wegfallen.
Wird der AN erst auf Antrag höhergruppiert und kann er den Antrag erst im Januar mit Stichtag 01.01. (oder gar zum 01.02.) stellen um den Stufenaufstieg sicher mitzunehmen?
Wie soll er sich verhalten?
folgender Fall:
ein AN ist bei einem kommunalen AG angestellt. Aktuell ist er in E 8.3 eingruppiert und wird zum 01.01.2019 auf Grund guter Leistungen mit einer Stufenbeschleunigung in die E 8.4 aufsteigen.
Nun steht Mitte Dezember eine Lehrgangsprüfung an, welche bei Bestehen die Voraussetzung schafft in die E 9a eingruppiert zu werden.
Bei der Höhergruppierung wird ja die stufengleiche Höhergruppierung zur Anwendung kommen müssen. Wie verhält es sich aber mit der zeitlichen Abfolge?
Wird der AN automatisch zum Datum des Lehrgangserfolges höhergruppiert? Dann würde ja theoretisch die Stufenbeschleunigung wegfallen.
Wird der AN erst auf Antrag höhergruppiert und kann er den Antrag erst im Januar mit Stichtag 01.01. (oder gar zum 01.02.) stellen um den Stufenaufstieg sicher mitzunehmen?
Wie soll er sich verhalten?