Freistellung für Gemeinderatssitzung
#1

Hallo, 
Wenn eine Gemeinderatssitzung um 19 Uhr beginnt, man aber als Mitglied Spätschicht (13:30 Uhr - 21:30 Uhr) in seinem Geschäft hat, wird man dann den ganzen Tag freigestellt (also die Schichtzeit) oder erst ab 19 Uhr?

Danke für eure Antworten
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#2

Ab der Zeit, wo er los muss, um an der Sitzung teilzunehmen. Also auch für die Wegezeit zum Sitzungsort.
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#3

(19.03.2025, 06:46)Gast schrieb:  Ab der Zeit, wo er los muss, um an der Sitzung teilzunehmen. Also auch für die Wegezeit zum Sitzungsort.

Danke für die Antwort. Wer übernimmt dann den Verdienstausfall?
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#4

"Seinem Geschäft" meint Selbstständiger oder Arbeitnehmer?

Grundsätzlich die Gemeinde. Die Details ergeben sich aus den Landesregelungen und den Regelungen der Gemeinde.
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#5

Für Baden-Württemberg ergibt sich das z. B. aus § 19 GemO. Im Regelfall (so auch bei uns) ist der Verdienstausfall pauschal durch das Sitzungsgeld gemäß Entschädigungssatzung der Gemeinde abgegolten.

Da die Sitzungstermine normalerweise Monate im Voraus feststehen, dürfte es kein Problem darstellen, die Arbeitszeiten so zu legen, dass man zu Sitzungszeiten keinen Dienst hat.
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