Eine Frage zur Freistellung: Wir haben eine Vollzeitstelle für die Freistellung, die der Vorstand unter sich aufteilt. Zwei Personen a ca. 20 Stunden. Das hat der Vorstand so für sich bestimmt. ist das so in Ordnung? Oder entscheidet das Gremium darüber, wie die Freistellungsstunden innerhalb desselben verteilt werden? Unser Vorstand beharrt darauf, dass ihm die Freistellung alleine zusteht.
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Also ich kann dir nur sagen wie es im BayPVG geregelt ist.
Grundsätzlich braucht es einen Beschluss des Personalrates wer wie lange und wann freigestellt werden soll.
Bei der Auswahl der freizustellenden Mitglieder hat der Personalrat zunächst den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter zu berücksichtigen.
Laut meiner Kommentierung gibt das BayPVG eine Aufteilung einer Vollzeitfreistellung her. Der PR hat hierfür ein Bedürfnis darzulegen. Da Teilfreistellungen zu größeren Beeinträchtigungen führen können als eine Vollfreistellung.
Im Bundesrecht gibt es diese Möglichkeit anscheinen nicht.