Die Eingruppierung wurde vom Arbeitgeber versäumt.
Was für Fristen müssen vom Arbeitnehmer eingehalten werden um diese nachzufordern?
Was meinst Du mit "versäumt die Eingruppierung"?
Forderungen zum sich aus der Eingruppierung ergebenen Gehalt müssen binnen 6 Monate schriftlich gefordert werden. Ansonsten greift in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes eine Ausschlussfrist. Allerdings jeweils nur für das einzelne Monatsgehalt. Ansprüche für spätere Monate können dann jeweils binnen der 6 Monate für den jeweiligen Monat geltend gemacht werden. Zu beachten ist, dass man konkret die Bezahlung nach Entgeltgruppe, ggf. Stufe Y oder den Betrag geltend machen muss. Eine Forderung der Eingruppierung etc. ist grundsätzlich nicht geeignet, die tarifliche Ausschlussfrist hinsichtlich der Zahlung zu unterbrechen.
Kein Arbeitgeber im öD gruppiert ein. Die Eingruppierung erfolgt durch dauerhafte Übertragung von Tätigkeiten in der Tarifautomatik.