27.12.2013, 18:35
Hallo,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum für mein Anliegen. Zunächst die folgende Situation:
Frau Krause ist verheiratet und hat zwei Kinder. Außerdem hat sie einen alleinstehenden, kinderlosen Bruder. Die Eltern von Frau Krause und ihrem Bruder sind gestorben und habe das Erbe, dass aus Privat- und Wirtschaftsteilen besteht unter Frau Krause und ihrem Bruder aufgeteilt. Sie haben verfügt, dass im Fall, dass der Bruder kinderlos verstirbt, Frau Krause, bzw. deren Kinder den Wirtschaftsteil erben. Verstirbt er nicht kinderlos, so sollen seine Kinder als Erbe eingesetzt werden.
Nun ist bei Frau Krause die Befürchtung entstanden, dass es ein uneheliches Kind des Bruders gibt. Sie kann aber nicht mit ihrem Bruder darüber sprechen, da er sofort abweist und sie sich auch schon mehrfach deswegen zerstritten haben. Bis jetzt hat sie weder eine positive noch negative Antwort bekommen, es ist also nur eine Befürchtung, bzw. eine Interpretation seines Verhaltens. Da ihre Kinder aber für ihre (berufliche und private) Zukunft wissen müssen, ob sie das Angesprochene erben werden, muss sie Gewissheit in dieser Frage haben.
Der Name des Kindes, von dem der Bruder von Frau Krause der Vater sein könnte, ist bekannt. Gibt es für Frau Krause eine Möglichkeit, beim Standesamt Einsicht in die Geburtsurkunde des Kindes zu erhalten. Wenn ja, wird der Vater oder die Mutter des Kindes davon in Kenntnis gesetzt?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum für mein Anliegen. Zunächst die folgende Situation:
Frau Krause ist verheiratet und hat zwei Kinder. Außerdem hat sie einen alleinstehenden, kinderlosen Bruder. Die Eltern von Frau Krause und ihrem Bruder sind gestorben und habe das Erbe, dass aus Privat- und Wirtschaftsteilen besteht unter Frau Krause und ihrem Bruder aufgeteilt. Sie haben verfügt, dass im Fall, dass der Bruder kinderlos verstirbt, Frau Krause, bzw. deren Kinder den Wirtschaftsteil erben. Verstirbt er nicht kinderlos, so sollen seine Kinder als Erbe eingesetzt werden.
Nun ist bei Frau Krause die Befürchtung entstanden, dass es ein uneheliches Kind des Bruders gibt. Sie kann aber nicht mit ihrem Bruder darüber sprechen, da er sofort abweist und sie sich auch schon mehrfach deswegen zerstritten haben. Bis jetzt hat sie weder eine positive noch negative Antwort bekommen, es ist also nur eine Befürchtung, bzw. eine Interpretation seines Verhaltens. Da ihre Kinder aber für ihre (berufliche und private) Zukunft wissen müssen, ob sie das Angesprochene erben werden, muss sie Gewissheit in dieser Frage haben.
Der Name des Kindes, von dem der Bruder von Frau Krause der Vater sein könnte, ist bekannt. Gibt es für Frau Krause eine Möglichkeit, beim Standesamt Einsicht in die Geburtsurkunde des Kindes zu erhalten. Wenn ja, wird der Vater oder die Mutter des Kindes davon in Kenntnis gesetzt?
Vielen Dank für Ihre Antworten.