Gehalt Politesse
#1

Hallo,

ich würde gerne wissen, mit welchem Gehalt ich als Politesse ("Beschäftigte/r für die kommunale Verkehrsüberwachung") rechnen kann. Werde aus der Stellenausschreibung nicht schlau. Gibt es da eine Eingruppierung ? Warum nennt man die dann nicht ? Hier der Text der Stellenausschreibung:

"Die Stadt ***** stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n>>> Beschäftigte/n für die kommunale Verkehrsüberwachung als Vollzeitkraft ein. Das Aufgabengebiet umfasst die Überwachung des ruhenden Verkehrs.Wir suchen eine/n qualifizierten/n und engagierte/n Mitarbeiter/in mit EDV-Kenntnissen, sicherem Auftreten, Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, Team- und Konfliktfähigkeit, organisatorischen Fähigkeiten und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit.Wir bieten ein verantwortungsvolles, vielseitiges und selbstständiges Tätigkeitsfeld mit entsprechender Einarbeitung, eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem motivierten und kreativen Team. Die Eingruppierung erfolgt nach den geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen."

LG

Anke
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#2

EG 6 ist die Gruppe, in der Politessen meines Wissens eingruppiert sind.
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#3

(26.02.2011, 14:00)Katharina schrieb:  EG 6 ist die Gruppe, in der Politessen meines Wissens eingruppiert sind.

Das bedeutet dann also ca. 1600,- € netto je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses
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#4

Hallo,

ja, warum nennt man die Eingruppierung nicht ?

Oft steht sie drin, oft auch nicht. Vielleicht richtet sich die entgültige
Bezahlung ja nach den persönlichen Verhältnissen, die man mitbringt und
wird dann individuell angepaßt.
Im Angestelltenbereich besteht ja ein Rechtsanspruch auf Höhergruppierung. Das soll damit eventuell umgangen werden.

Gruß
smokie
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#5

(26.05.2011, 00:49)Gast schrieb:  
(26.02.2011, 14:00)Katharina schrieb:  EG 6 ist die Gruppe, in der Politessen meines Wissens eingruppiert sind.

Das bedeutet dann also ca. 1600,- € netto je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses

Icon_evil Wo ist diese Eingruppierung E 6, bei uns ab E 5.
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#6

Politessen, Hilfspolizeibeamtinnen oder auch Ordnungspolizeibeamtinnen (je nach Land unterschiedlich) werden im mittleren Dienst eingruppiert.
Dies bedeutet bei Beamten eine Besoldung zwischen A5 und A9 mD und bei Angestellten zwischen EG 5 und EG 8.

In Stellenausschreibungen werden die Eingruppierungen nicht immer mit angegeben, da die sich auch nach der Vorbildung orientieren kann. Zwei Beispiele aus aktuellen Ausschreibungen:

1.
Ca. 65 Bewerbungen auf eine Stelle. Keiner hat eine Ausbildung zum Ordnungspolizeibeamten/in - alle Bewerber haben bereichsfremde Berufsabschlüsse. Die Eingruppierung wird in EG 5 erfolgen. Erst nach Abschluss der Zusatzausbildung zum HiPo und nach Bewährung erfolgt eventuell eine Höhergruppierung in die EG 6. Einen Rechtsanspruch gibt es hierbei nicht, da die Stellenbewertung von dem Dienstherren abhängig ist.

2.
Ca. 65 Bewerbungen, davon 1 ausgebildeter HiPo. Dieser HiPo wird eingestellt und gleich in die EG 6 eingruppiert - aufgrund seiner Vorausbildung.

Bei der aktuellen Ausschreibung wurden wirklich qualifizierten Bewerbern sogar eine EG 8 angeboten, da sie bereits bei einer anderen Stadt als HiPo tätig waren.

Viele Grüße

Sunnymarko
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#7

Möchte nicht als Besserwisser auftreten, aber hängt die Vergütung einer Stelle nicht mit der Tätigkeit / Aufgabenbereich zusammen?
Wie sieht es mit der Verantwortung aus?

Auch habe ich ein Problem mit der Berufsbezeichnung des Hilfspolizisten. Welche Aufgaben soll diese Person machen?
Wäre toll eine Antwort zu bekommen.

Gruss
Maik
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#8

Wenn ihr euch mal mit Gerichtsurteilen beschäftigt, was das Gehalt einer Politesse angeht, werdet ihr lesen, dass meist nach EG 3 bezahlt wird. So ist es und so werde ich auch bezahlt.
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#9

Die Komba Gewerkschaft hat in Aachen erreicht, dass die Politessen von der Entgeltgruppe 3 in die EG 5 TVöD höhergruppiert werden! Vielleicht mal bei der Komba oder beim Personalrat der Stadt Aachen informieren ...
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#10

Bei uns werden Politessen in E 6 eingruppiert.. Wurde vor zwei Jahren ungefähr geändert, vorher E5.
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#11

Wo ist denn bei uns???? Hat das nicht auch was mit dem Alter zu tun? Gibt es Zulagen?
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#12

Das Alter bzw. eigentlich die Berufserfahrung berührt grundsätzlich nur die Stufe und nicht die Entgeltgruppe.
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