26.02.2011, 13:20
Hallo,
ich würde gerne wissen, mit welchem Gehalt ich als Politesse ("Beschäftigte/r für die kommunale Verkehrsüberwachung") rechnen kann. Werde aus der Stellenausschreibung nicht schlau. Gibt es da eine Eingruppierung ? Warum nennt man die dann nicht ? Hier der Text der Stellenausschreibung:
"Die Stadt ***** stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n>>> Beschäftigte/n für die kommunale Verkehrsüberwachung als Vollzeitkraft ein. Das Aufgabengebiet umfasst die Überwachung des ruhenden Verkehrs.Wir suchen eine/n qualifizierten/n und engagierte/n Mitarbeiter/in mit EDV-Kenntnissen, sicherem Auftreten, Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, Team- und Konfliktfähigkeit, organisatorischen Fähigkeiten und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit.Wir bieten ein verantwortungsvolles, vielseitiges und selbstständiges Tätigkeitsfeld mit entsprechender Einarbeitung, eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem motivierten und kreativen Team. Die Eingruppierung erfolgt nach den geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen."
LG
Anke
ich würde gerne wissen, mit welchem Gehalt ich als Politesse ("Beschäftigte/r für die kommunale Verkehrsüberwachung") rechnen kann. Werde aus der Stellenausschreibung nicht schlau. Gibt es da eine Eingruppierung ? Warum nennt man die dann nicht ? Hier der Text der Stellenausschreibung:
"Die Stadt ***** stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n>>> Beschäftigte/n für die kommunale Verkehrsüberwachung als Vollzeitkraft ein. Das Aufgabengebiet umfasst die Überwachung des ruhenden Verkehrs.Wir suchen eine/n qualifizierten/n und engagierte/n Mitarbeiter/in mit EDV-Kenntnissen, sicherem Auftreten, Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, Team- und Konfliktfähigkeit, organisatorischen Fähigkeiten und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit.Wir bieten ein verantwortungsvolles, vielseitiges und selbstständiges Tätigkeitsfeld mit entsprechender Einarbeitung, eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem motivierten und kreativen Team. Die Eingruppierung erfolgt nach den geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen."
LG
Anke