Gehalt als Schulbegleiterin, gelernte Erzieherin
#1

Ich bin staatlich anerkannte Erzieherin und arbeite in einer Krippe, Verdienst Tvöd 8a.

Wenn ich jetzt an einer Schule (keine Behinderten Schule) eine Schulbegleitung für ein Kind machen würde, wo wäre ich dann eingestuft? 
Auch in 8a? 
Oder werde ich dann runter gestuft in S3 oder S4 ? 
Geht das so einfach?
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#2

" wo wäre ich dann eingestuft? "
Nach den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten. Welcher Tarifvertrag? Aber S3/S4 ist denkbar.

"
Geht das so einfach?"
Der Arbeitgeber dürfte nicht einfach einseitig solche Aufgaben übertragen welche zur Herabgruppierung führen. Das braucht eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Einzelfall mag unter besonderen Umständen eine Änderungskündigung in Frage kommen.
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#3

Das wird auch davon abhängen was die genaue Tätigkeit ist. Schulbegleitung ist nicht gleich Schulbegleitung. Ein Anhaltspunkt ist der Rechtsbereich.
SGB VIII sehr sicher 8b.
SGB 9+12 drunter.
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