Geplante Überstunden sachlich korrekt ablehnen?
#1

Hallo,

ich hoffe, hier vielleicht eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Folgendes Problem:
Ich arbeite als einer von zwei Elektrikern (Arbeiterstatus) in der Werkstatt eines Krankenhauses
und meine Arbeitszeit beginnt morgens um 7:00h und endet um 15:45h (Freitags 13:00h).
Es kommt hin und wieder vor, daß nach der regulären Arbeitszeit Überstunden anfallen,
aufgrund von plötzlich auftretenden Störungen oder um Wartungsarbeiten abzuschliessen.
Das ist alles kein Thema.
Doch nun verlangt mein Techn. Leiter von mir,
daß ich abends gegen 20:00h bis ca. 21:30h bei Veranstaltungen
(quartalsmäßig stattfindende Seminare für öffentliches Publikum ca. 100 Personen und mehr)
im Haus zugegen bin und die Mikrofonanlage bediene.
Der Verwaltungsdirektor habe das angeordnet und er wünscht einen Elektriker für diese Aufgabe.
Sollte ich mich weigern, so solle ich dies in schriftlicher Form tun.
Nun gibt es mehrere Gründe, warum ich diese Arbeit gerne ablehnen würde:
Zum einen bekomme ich Angst in einem Raum mit so vielen Menschen.
Und es fällt mir durch einen Bandscheibenvorfall körperlich schwer, über einen längeren Zeitraum eine einseitige Körperhaltung einzunehmen.
Zum anderen geht es ums Prinzip (kann der Chef einfach so meine Freizeit bestimmen?)
Und drittens gibt es drei "Nichtelektriker" im Haus, die diese Tätigkeit gerne freiwillig machen würden.

Wie sind meine Chancen, diesen "Befehl" sachlich korrekt begründet abzulehnen?
Herzlichen Dank!
Kai
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#2

Was man kann und darf, kann ich nicht so schreiben, weil keine Ahnung.

Aber mal eine Frage. Hat denn der Leiter was schriftlich aufgesetzt?
Er kann ja nichts schriftlich verlangen, wenn er es selbst nicht gemacht hat.

Also wäre für mich erst mal die Forderung des Leiters bzw. des Direktors oder wen auch immer: Wenn ich was schriftlich machen soll, dass muss auch eine schriftliche Grundlage vorherrschen. Und bitte nicht so beeindrucken lassen von den Vorgesetzten. Wenn die merken, dass man sich nicht alles gefallen lässt, sind sie auch freundlicher zu einem...
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#3

Hallo Kai,

meiner Meinung nach kann der Dienstherr dich im Rahmen seines Direktionsrecht bei begründeter betrieblicher Notwendigkeit zu Überstunden verpflichten.
Das Arbeitszeitgesetz muss dabei aber beachtet werden (max 10 Stunden am Tag arbeiten, mindestens 11 Stunden Ruhezeit nach Beendigung der Arbeit).
Ich würde in einem Gespräch mit dem techn. Leiter und dem Verwaltungsdirektor die Gründe darlegen warum du diesen Dienst nicht machen kannst und auf die Kollegen verweisen die diese Tätigkeit gerne machen würden.
Wenn es nicht klappt gibts ja noch die Möglichkeit eines ärztl. Attestes.
Gruß
Roland
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#4

Hallo

und herzlichen Dank schon mal für die Antworten.
Die Mitarbeitervertretung hat mir das mit dem Direktionsrecht übrigens auch so erklärt.
Es kam nun zu einem Gespräch mit dem TL.
In dem beschlossen wurde, dass eine Dienstanweisung erstellt wird,
die der Betriebsrat unterschreiben wird.
Auch wurde geklärt, dass die Rufbereitschaft dafür nicht "mißbraucht" werden könne.
Es sind aber nun mit meiner Person insg. 4 Mitarbeiter, die diesen
Dienst ausüben können.
Jeder ist einmal im Jahr dran.
Ein guter Konsens, wie ich finde und endlich eine vernünftige Regelung.
So hat der TL gemerkt. dass er nicht einfach irgendwas bestimmen kann.
Denn ob der Verwaltungsdirektor diesen Wunsch jemals so geäussert hatte,
oder ob der TL einfach nur geblufft hat, konnte in dem Gespräch noch nicht ganz geklärt werden.
Das mit dem Attest behalte ich allerdings im Auge, falls es wirklich nicht geht.

Danke nochmal,
Kai
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