08.02.2017, 17:16
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf schützt nur Vollstreckungsbeamte, die meisten Arbeitnehmer und Beamten der Kommunen (Rathaus, Jobcenter, kommunale Unternehmen) daher NICHT. Mit Verlaub, aber das ist eine Sauerei!
Zitat DBB:
"Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt den am 8. Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von Polizeikräften, Feuerwehrleuten und Rettungsdiensten vor gewalttätigen Angriffen als ersten Schritt in die richtige Richtung.
Allerdings bleibt ein Großteil der im öffentlichen Dienst Beschäftigten außen vor, kritisiert der gewerkschaftliche Dachverband für den öffentlichen Dienst und die privatisierten Bereiche.
Der dbb fordert seit langem, auch mit den Mitteln des Strafrechts, Staatsdiener besser vor Übergriffen und Bedrohungen zu schützen. 'Gewalt sind aber nicht nur Polizistinnen und Polizisten ausgesetzt, sie macht vor den Türen der Verwaltung leider nicht Halt', sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt nach der Entscheidung des Bundeskabinetts in Berlin.
'In Jobcentern, Finanzämtern und Rathäusern beobachten wir mit Sorge, dass Respektlosigkeiten, verbale und körperliche Angriffe auf Staatsdiener zunehmen', erläuterte der dbb Chef. 'All diese Attacken auf die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden von dem Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesjustizminister Heiko Maas nicht erfasst. Deswegen springt das Kabinett zu kurz', kritisierte Dauderstädt.
Besser geeignet, einen wirksamen strafrechtlichen Schutz aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu erreichen, ist aus Sicht des dbb der Gesetzesantrag, den das Land Nordrhein-Westfalen im Dezember 2016 in den Bundesrat eingebracht hat. Über eine Nennung aller Übergriffe auf Staatsdiener und Ehrenamtliche bei der Regelung im Strafgesetzbuch zur Strafzumessung soll deren Dienst für Gemeinwesen und Gemeinwohl besser geschützt werden.
'Als gewerkschaftlicher Dachverband aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist für uns klar, dass wir diesen Ansatz besser finden, als 'nur' die Polizei- und Rettungskräfte strafrechtlich besser zu schützen', machte Dauderstädt deutlich. 'Natürlich heißt das nicht, dass wir bei den Polizistinnen und Polizisten keinen Handlungsbedarf sehen. Insofern geht der Gesetzentwurf des Kabinetts in die richtige Richtung, er bleibt aber hinter dem Erforderlichen zurück', stellte der dbb Chef klar.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sanktioniert tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte mit einem verschärften Strafrechtsparagrafen.
Die Mindeststrafe soll künftig drei Monate betragen. Im Dezember 2016 hat das Land Nordrhein-Westfalen - nicht zuletzt in Reaktion auf die Kampagne 'angegriffen - Gefahrenzone Öffentlicher Dienst' (angegriffen.info) der dbb jugend nrw - über den Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der durch eine Konkretisierung der Strafzumessungsregel Übergriffe auf alle öffentlich Beschäftigten und Ehrenamtliche bei ihrem Dienst am Gemeinwohl effektiver sanktioniert."
Zitat DBB:
"Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt den am 8. Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von Polizeikräften, Feuerwehrleuten und Rettungsdiensten vor gewalttätigen Angriffen als ersten Schritt in die richtige Richtung.
Allerdings bleibt ein Großteil der im öffentlichen Dienst Beschäftigten außen vor, kritisiert der gewerkschaftliche Dachverband für den öffentlichen Dienst und die privatisierten Bereiche.
Der dbb fordert seit langem, auch mit den Mitteln des Strafrechts, Staatsdiener besser vor Übergriffen und Bedrohungen zu schützen. 'Gewalt sind aber nicht nur Polizistinnen und Polizisten ausgesetzt, sie macht vor den Türen der Verwaltung leider nicht Halt', sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt nach der Entscheidung des Bundeskabinetts in Berlin.
'In Jobcentern, Finanzämtern und Rathäusern beobachten wir mit Sorge, dass Respektlosigkeiten, verbale und körperliche Angriffe auf Staatsdiener zunehmen', erläuterte der dbb Chef. 'All diese Attacken auf die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden von dem Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesjustizminister Heiko Maas nicht erfasst. Deswegen springt das Kabinett zu kurz', kritisierte Dauderstädt.
Besser geeignet, einen wirksamen strafrechtlichen Schutz aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu erreichen, ist aus Sicht des dbb der Gesetzesantrag, den das Land Nordrhein-Westfalen im Dezember 2016 in den Bundesrat eingebracht hat. Über eine Nennung aller Übergriffe auf Staatsdiener und Ehrenamtliche bei der Regelung im Strafgesetzbuch zur Strafzumessung soll deren Dienst für Gemeinwesen und Gemeinwohl besser geschützt werden.
'Als gewerkschaftlicher Dachverband aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist für uns klar, dass wir diesen Ansatz besser finden, als 'nur' die Polizei- und Rettungskräfte strafrechtlich besser zu schützen', machte Dauderstädt deutlich. 'Natürlich heißt das nicht, dass wir bei den Polizistinnen und Polizisten keinen Handlungsbedarf sehen. Insofern geht der Gesetzentwurf des Kabinetts in die richtige Richtung, er bleibt aber hinter dem Erforderlichen zurück', stellte der dbb Chef klar.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sanktioniert tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte mit einem verschärften Strafrechtsparagrafen.
Die Mindeststrafe soll künftig drei Monate betragen. Im Dezember 2016 hat das Land Nordrhein-Westfalen - nicht zuletzt in Reaktion auf die Kampagne 'angegriffen - Gefahrenzone Öffentlicher Dienst' (angegriffen.info) der dbb jugend nrw - über den Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der durch eine Konkretisierung der Strafzumessungsregel Übergriffe auf alle öffentlich Beschäftigten und Ehrenamtliche bei ihrem Dienst am Gemeinwohl effektiver sanktioniert."