Muss ein Geschäftsbereichsleiter im öffentlichen Dienst ein Beamter sein?
Oder kann dies auch ein Angestellter übernehmen? Wenn ja, mit welcher Ausbildung / Qualifikation?
Danke!
Muss ein Geschäftsbereichsleiter im öffentlichen Dienst ein Beamter sein?
Nein.
Oder kann dies auch ein Angestellter übernehmen?
Ja
Wenn ja, mit welcher Ausbildung / Qualifikation?
Die Ausbildung / Qualifikation, welche für die Aufgabe nötig ist.
Das obliegt der Organisationsentscheidung des jeweiligen Dienstherrn / Arbeitgebers, sofern es keine spezialgesetzliche Regelung bezogen auf die spezifische Funktion gibt. Es gibt aber in der klassischen Verwaltung nahezu keine Stellen, wo dies tatsächlich so explizit ausgestaltet ist, selbst für Standesbeamte und geschäftsleitende Beamte einer Kommune lässt sich kein unmittelbarer Funktionsvorbehalt aus dem PStG bzw. aus der Gemeindeordnung ableiten.
In unserer Stadt (Kleinstadt Knapp 10 000EW ) gibt es neben dem Bürgermeister (Wahlamt) als Beamte® auf Zeit nur noch eine(n) weitere Beamte(n) als Hauptamtsleitung.
Die Kommunalaufsicht mahnt immer mal wieder an, das wir noch mind. einen weiteren Beamten einstellen sollten. Aber wir haben bisher noch keinen
passenden Beamten gefunden.