04.04.2014, 11:01
Hallo zusammen,
bin neu hier und grüße die Forumsgemeinde hiermit.
Als A9 mD m. Z. möchte ich mich auf eine Stellenausschreibung (A11 gD)
im Rahmen des Praxisaufstiegs nach § 34 NLVO bewerben.
Mein Arbeitgeber würde mir liebend gern diese Möglichkeit eröffnen, aber
leider sei dies rechtlich nicht möglich, weil:
der Praxisaufstieg nur im eigenen Aufgabenbereich, sprich eigene Stelle, möglich
sei, z. B. bei einer Neubewertung der Stelle.
2009 wurde ja das nds. Beamtenrecht novelliert, darunter auch der Praxisaufstieg nach
34 NLVO mit angeblich erweiterten Möglichkeiten.
Hat jemand Erfahrung mit der Anwendung dieser Vorschrift oder kennt jemand, der
mehr dazu sagen kann ? Der nds. MI gibt auf Anfrage leider keine detaillierte Auskunft dazu (nur, das die Möglichkeiten des Praxisaufstiegs 2009 erweitert wurden), und Literatur ist auch wenig bis gar nicht zu finden.
Gruß
shadow750
bin neu hier und grüße die Forumsgemeinde hiermit.
Als A9 mD m. Z. möchte ich mich auf eine Stellenausschreibung (A11 gD)
im Rahmen des Praxisaufstiegs nach § 34 NLVO bewerben.
Mein Arbeitgeber würde mir liebend gern diese Möglichkeit eröffnen, aber
leider sei dies rechtlich nicht möglich, weil:
der Praxisaufstieg nur im eigenen Aufgabenbereich, sprich eigene Stelle, möglich
sei, z. B. bei einer Neubewertung der Stelle.
2009 wurde ja das nds. Beamtenrecht novelliert, darunter auch der Praxisaufstieg nach
34 NLVO mit angeblich erweiterten Möglichkeiten.
Hat jemand Erfahrung mit der Anwendung dieser Vorschrift oder kennt jemand, der
mehr dazu sagen kann ? Der nds. MI gibt auf Anfrage leider keine detaillierte Auskunft dazu (nur, das die Möglichkeiten des Praxisaufstiegs 2009 erweitert wurden), und Literatur ist auch wenig bis gar nicht zu finden.
Gruß
shadow750