Wenn eine Stelle als Meister ausgeschrieben ist, muss doch laut Gleichstellung eine Bezahlung wie ein Bachelor erfolgen (mindestens 9b) oder wird im Öffentlichen Dienst die Gleichstellung nicht anerkannt?
Was meinen Sie mit "Gleichstellung"?
Welcher Tarifvertrag?
Wenn eine Stelle als Meister ausgeschrieben ist, spricht vieles dafür, dass diese nach dem Abschnitt für Meister eingruppiert ist.
Es gibt keine Gleichstellung der Abschlüsse. Im Deutschen Qualifikationsrahmen sind sie lediglich (in einer sehr groben Einteilung) der gleichen Qualifikationsebene zugeordnet. Das bedeutet aber nicht, dass sie gleichgestellt sind.
Man muss prüfen, welcher Abschnitt der Entgeltordnung greift und dann entsprechend schauen, welche Heraushebungsmerkmale in welchem zeitlichen Umfang erfüllt sind. Daraus ergibt sich dann eine Eingruppierung.