Grundsätzliche Eingruppierungsregeln
#1

Hallo zusammen, 
meine Frage:

wie kann ich diesen Satz interpretieren?
 
Protokollerklärung zu Nr. 1 Satz 3: Spezielle Tätigkeitsmerkmale im Sinne des Satzes 3 sind auch die als Beispiele bezeichneten Tätigkeitsmerkmale in den mit einem Mitgliedverband der VKA abgeschlossenen Tarifverträgen.

Welche Tarifverträge können herangezogen werden?
Zitieren
#2

In der Protokollerklärung geht es um die Bezirkstarifverträge zu handwerklichen Tätigkeiten. Für Nürnberg wäre dies ggf. im landesbezirklichen Tarifvertrag handwerklicher Bereich Bayern.
Zitieren
#3

Und der ist dann auch für den TVÖD-K gültig?
Zitieren
#4

Die Regelung gilt für den gesamten TVöD in seinen verschiedenen durchgeschriebenen Fassungen. Ob dann der Bezirkstarifvertrag Eingrenzungen zum Anwendungsbereich enthält, muss man im entsprechenden Bezirkstarifvertrag schauen.
Zitieren
#5

Danke
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst