25.03.2015, 19:44
Da ich lange Zeit in der Liegenschaftsverwaltung einer Kommune in NRW sowie auch befristet bei der Bundesvermögensverwaltung (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) tätig war, frage ich mich allen Ernstes, weshalb die Behörden und insbesondere die Kommunen ihre Grundstücksgeschäfte ohne Bürgerbeteiligung durchziehen dürfen. Es gibt ja genug problematische Grundstücksgeschäfte wenn ich nur mal an die Chaos-Behörde in NRW, den BLB (Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW) erinnern darf. Die Korruptionsfälle dort sind legendär und gerichtsbekannt.
Ich fände es im Rahmen der direkten Bürgerdemokratie nur Recht, wenn die Städte und sonstigen Behörden ihre Grundstücksgeschäfte öffentlich bekanntmachen müssten. Die datenschutzrechtlichen Bedenken kann man ausschliessen, wenn die beteiligten Erwerber oder Verkäufer nicht namentlich genannt würden.
Die wichtigsten Sachen in den Kommunen und anderen Behörden laufen ohne Wissen der Bürger und sind als sog. lfd. Geschäfte der Verwaltung getarnt und damit nichtöffentlich. Weshalb ist das so? Hat jemand eine Ahnung? Gemeinderecht? Verfassungsrecht?
Ich fände es im Rahmen der direkten Bürgerdemokratie nur Recht, wenn die Städte und sonstigen Behörden ihre Grundstücksgeschäfte öffentlich bekanntmachen müssten. Die datenschutzrechtlichen Bedenken kann man ausschliessen, wenn die beteiligten Erwerber oder Verkäufer nicht namentlich genannt würden.
Die wichtigsten Sachen in den Kommunen und anderen Behörden laufen ohne Wissen der Bürger und sind als sog. lfd. Geschäfte der Verwaltung getarnt und damit nichtöffentlich. Weshalb ist das so? Hat jemand eine Ahnung? Gemeinderecht? Verfassungsrecht?