Kann eine Bürgerinitiative den Antrag im Stadtrat stellen, die Grundstücksgeschäfte der Stadt in öffentlicher Sitzung zu behandeln oder diese im Gemeinde-Mitteilungsblatt zu veröffentlichen?
Das geht sicherlich nicht, denn da sind schutzwürdige Interessen Dritter berührt. So dürfen Preise etc. nicht bekannt gegeben werden. Was man z. B. bei Veräußerungsabsicht machen könnte, wäre die Einladung zur Abgabe eines Angebotes bis zu einem konkreten Termin im Gemeindeblatt. Der/die Meistbietende erhält dann den Zuschlag. Gruß: Meister Joda