04.11.2013, 17:37
Liebe Kommunalpolitker,
ich selbst bin als nachrücker vor kurzem in eine hessische GV gerückt und wir stehen vor der beschließung eines Konsolidierungskonzepts.
Dieses sieht vor, dass die Hebesätze der grundsteuern A+B angehoben werden.
Die größten Defizite werden in den Gebührenhaushalte (Wasser, Abfall, Friedhof, DGH, etc.) angehäuft. Hier wird jedoch nur eine moderate Erhöhung vorgenommen, so dass bei weitem keine Kostendeckung erzielt werden kann.
Defizite im gebührenhaushalt schlagen sich auf den Kassenkredit durch. Darf dieser nach Doppik durch Mehreinnahmen der Grundsteuern ausgeglichen werden?
Ich dachte immer, dass die Grundsteuern ausschließlich für Investitionen verwendet werden dürfen und das auch gesetzlich so geregelt ist.
Im Grunde ist dies dann eine verschleierte "Querfinanzierung" der Gebührenhaushalte.
Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße aus Nordhessen.
ich selbst bin als nachrücker vor kurzem in eine hessische GV gerückt und wir stehen vor der beschließung eines Konsolidierungskonzepts.
Dieses sieht vor, dass die Hebesätze der grundsteuern A+B angehoben werden.
Die größten Defizite werden in den Gebührenhaushalte (Wasser, Abfall, Friedhof, DGH, etc.) angehäuft. Hier wird jedoch nur eine moderate Erhöhung vorgenommen, so dass bei weitem keine Kostendeckung erzielt werden kann.
Defizite im gebührenhaushalt schlagen sich auf den Kassenkredit durch. Darf dieser nach Doppik durch Mehreinnahmen der Grundsteuern ausgeglichen werden?
Ich dachte immer, dass die Grundsteuern ausschließlich für Investitionen verwendet werden dürfen und das auch gesetzlich so geregelt ist.
Im Grunde ist dies dann eine verschleierte "Querfinanzierung" der Gebührenhaushalte.

Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße aus Nordhessen.