Gruppierung Ordnungsamt
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin derzeit Vollzeit in einem Ordnungsamt in einer kleineren Behörde tätig und bearbeite folgende Sachgebiete:
  • Bearbeitung Sondernutzungen, Antragsstellung Verkehrsanordnungen (dazu Erteilung Arbeitsaufträge, Beschaffung Schilder etc.)
  • Hundeangelegenheiten- Anmeldung (große, bestimmte und gefährliche)
  • Gewerbe u. Gaststättenangelegenheiten
  • Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Hierzu liegt das Problem, dass derzeit ein Sachbearbeiter im gehobenen Dienst jedes Schreiben seit fast 5 Jahren, egal ob es lediglich eine Mitteilung ist oder tatsächliche Sachbearbeitung, lesen und leider unterschreiben muss.

Ist vom Chef so gewollt.

Ich habe das Gefühl, dass ich so nicht weiter komme, da laut Aussage vom Chef ich  nicht Sachbearbeiter bin aber bei Spezial Fragen etc. ich immer als Ansprechpartner bin und vom gehobenen Dienst und vom Chef gefragt werde und bisher antworte. Ich habe das Gefühl, dass man nur hier was wird, wenn man unterschreiben darf, dies wird aber verwehrt. 

Ich bin mittlerweile so weit, dass ich zusätzlich den Angestelltenlehrgang II als Selbstzahler mache, da ich mit EG 5 absolut unzufrieden bin, damit man mehr Geld verdienen kann. 

Welche Möglichkeiten habe ich?
Gibt es ansonsten andere Personen die fast die gleiche Tätigkeit haben und eine Stellenbewertung durchhaben?

Ich weiß tatsächlich derzeit nicht weiter...
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#2

Wenn du deine Arbeitsergebnisse eigenständig erarbeitest und dein Vorgesetzter tatsächlich nur für die Unterschrift zuständig ist, sehe ich deine Stelle bei EG 9a oder 9b. Bei mir macht das Ordnungsamt zwar nur einen Teil meiner Aufgaben aus, aber die für das Ordnungsamt angesetzten Zeitanteile wurden komplett mit "vielseitigen und umfassenden Fachkenntnissen", "vielseitigen und gründlichen Fachkenntnissen" sowie "selbstständigen Leistungen" bewertet. EG 5 ist ein Witz; das wäre dann angemessen, wenn dein Vorgesetzter die gedankliche Arbeit macht und die Entscheidungen trifft und du nur auf seine jeweilige Anordnung Bescheide tippst.

Bei uns unterschreibt übrigens jeder für seine Arbeit selbst. Davon ausgenommen sind Angelegenheiten von besonderer grundsätzlicher Bedeutung oder mit erheblicher Außenwirkung, für die der Bürgermeister persönlich unterschreibt. Welche das sind, beurteile aber ich als Sachbearbeiter in eigener Verantwortung und lege bei Bedarf aus eigenem Antrieb vor...
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