Höhergruppierung Betriebshofleiter
#1

Guten Tag,

ich selbst leite das Bauamt einer Kommune mit ca. 20.000 Einwohnern.
Ich möchte den Leiter meines Betriebshofes (Industriemeister) zusätzlich mit der Leitung des Sachgebietes Tiefbau (3 Ingenieure/Techniker) betrauen. Gleichzeitig möchte ich eine Eingruppierung dieser neuen Stelle "Sachgebietsleiter Betriebshof und Tiefbau" in die EG 10 erreichen.
Ist das grundsätzlich möglich ?
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#2

"Ist das grundsätzlich möglich ?"
Ja, ob E10 zutreffend ist, lässt sich auf der Basis dieser Informationen nicht einschätzen.

Eingruppierung nach welchem Abschnitt der Entgeltordnung? Verwaltungsmäßige Aufgaben oder Ingenieure-Zuschnitt oder....

Soweit mit Höhergruppierung verbunden braucht die Übertragung der Aufgaben die Zustimmung der Person.
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