04.06.2019, 08:13
Bin derzeit in der Stufe 1 und kann nun höher eingruppiert werden.
In § 17 (4) TVöD ist ja geregelt, dass man bei einer Höhergruppierung mindestens in die Stufe 2 zugeordnet wird:
"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A (VKA) werden die Beschäftigten im Bereich der VKA der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung."
Das müsste ja bedeuten, dass ich direkt in die Stufe 2 zugeordnet werde, auch wenn ich noch nicht ein ganzes Jahr Berufserfahrung habe, oder nicht?
Danke für eure Hilfe
In § 17 (4) TVöD ist ja geregelt, dass man bei einer Höhergruppierung mindestens in die Stufe 2 zugeordnet wird:
"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A (VKA) werden die Beschäftigten im Bereich der VKA der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung."
Das müsste ja bedeuten, dass ich direkt in die Stufe 2 zugeordnet werde, auch wenn ich noch nicht ein ganzes Jahr Berufserfahrung habe, oder nicht?
Danke für eure Hilfe