Höhergruppierung auf Antrag
#1

Hallo zusammen,
ich bin Schulhausmeister. Ich bin im September 2017 in  EG 4/4 gekommen. Wenn ich nun einen Antrag auf Höhergruppierung stelle, falle ich dann in 5/2?
Der Stichtag zur Höhergruppierung ist der 01.01.2017 - da war ich in der 4/3.
Das würde ja bedeuten, dass ich daraus resultierend in die 5/2 fallen würde.
Ich würde 2 Erfahrungsstufen zurückfallen!!!!
D.h ich würde von2598,39 auf 2480,74 fallen!!!

Es kommt noch besser: ich müsste das zu viel gezahlte Geld an meinen Arbeitgeber zurückzahlen.
Das wären 8 x 31 Euro und 4 x 118 Euro Brutto für 2017.

Ich dachte, es gebe eine Einkommensverbesserung für Schulhausmeister nicht für die Kommunen!!!
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#2

Hallo,
bei einem Antrag nach § 29b wird, wie du schon sagst vom Stand 1.1.2017 ausgegangen.
Du kommst somit in EG 5 Stufe 3, da dein Gehalt zum Berechnungszeitraum nicht niedriger sein darf.
Die Stufenlaufzeit in Stufe drei beginnt von vorn.
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#3

Hallo,

EG 5 Stufe 3 ist wie EG 4 Stufe 4. Darf also mein Verdienst nicht niedriger sein - gleich schon?
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#4

bitte hier aufpassen, die Stufenlaufzeit beginnt ab 01.01.2017 bei einer Höhergruppierung von vorne zu laufen. da erst im September 2017 die Stufe EG 4 Stufe 4 erreicht wurde.

Januar 2017 wäre vorher EG 4 Stufe 3 und nach einer Höhergruppierung EG 5 Stufe 3. Mit dem Unterschied, dass die Stufenlaufzeit von vorne beginnt. Also wird ab September auch weiterhin nur Stufe 3 bezahlt.

Ob sich das für Sie rentiert hängt davon ab wie lange Sie noch im öD arbeiten. Stehen Sie beispielsweise kurz vor der Rente, wäre das sicher mit einem Verlust verbunden. Wenn Sie noch mehrere Jahre im Beruf stehen eventuell mit einem Gewinn. Auch Zulagen die Sie vorher erhalten haben können sich auf das ganze auswirken. Lassen Sie sich am besten durch Ihre Gewerkschaft oder einen Anwalt beraten
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#5

Du bekommst den Garantiebetrag von 57,63€. Dieser fällt beim nächsten Stufenaufstieg wieder weg.

Wenn du kurz vor der Rente bist, hast du auch noch die nächsten drei Jahre 57,63€ mehr als jetzt.
Da kommt es drauf an ob Zulagen wegfallen würden.
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#6

Danke!

Habe verstanden!!!
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