13.11.2017, 11:12
Hallo zusammen,
ich bin Schulhausmeister. Ich bin im September 2017 in EG 4/4 gekommen. Wenn ich nun einen Antrag auf Höhergruppierung stelle, falle ich dann in 5/2?
Der Stichtag zur Höhergruppierung ist der 01.01.2017 - da war ich in der 4/3.
Das würde ja bedeuten, dass ich daraus resultierend in die 5/2 fallen würde.
Ich würde 2 Erfahrungsstufen zurückfallen!!!!
D.h ich würde von2598,39 auf 2480,74 fallen!!!
Es kommt noch besser: ich müsste das zu viel gezahlte Geld an meinen Arbeitgeber zurückzahlen.
Das wären 8 x 31 Euro und 4 x 118 Euro Brutto für 2017.
Ich dachte, es gebe eine Einkommensverbesserung für Schulhausmeister nicht für die Kommunen!!!
ich bin Schulhausmeister. Ich bin im September 2017 in EG 4/4 gekommen. Wenn ich nun einen Antrag auf Höhergruppierung stelle, falle ich dann in 5/2?
Der Stichtag zur Höhergruppierung ist der 01.01.2017 - da war ich in der 4/3.
Das würde ja bedeuten, dass ich daraus resultierend in die 5/2 fallen würde.
Ich würde 2 Erfahrungsstufen zurückfallen!!!!
D.h ich würde von2598,39 auf 2480,74 fallen!!!
Es kommt noch besser: ich müsste das zu viel gezahlte Geld an meinen Arbeitgeber zurückzahlen.
Das wären 8 x 31 Euro und 4 x 118 Euro Brutto für 2017.
Ich dachte, es gebe eine Einkommensverbesserung für Schulhausmeister nicht für die Kommunen!!!