Wie genau Antrag auf höhere Eingruppierung stellen?
#1

Hallo, wer kann mir helfen?
Ich arbeite seit 5 Jahren als Raumpflegerin in einer Grundschule bei einer Samtgemeinde. Jetzt ist mir durch einen Hinweis bekannt geworden das ich in eine falsche Entgeldgruppe eingestuft worden bin (TG1/Stufe3).
Nach einigen suchen bin ich darauf gestoßen, dass ich eigentlich in TG 2 oder sogar 3 richtig wäre. Jetzt möchte ich einen ,,Antrag” stellen auf Höhergruppierung. Habe gelesen, dass es dabei auf den genauen Wortlaut ankommt, um kein Geld zu verschenken, wenn es zur Höherstufung kommt. Wer kann mir da helfen, dass ich es richtig mache und es auch durchgeht?
Vielen Dank
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#2

Einen Antrag auf Höhergruppierung gibt es nicht (von Ausnahmen bei Änderung der Entgeltordnung abgesehen). Sie meinen wohl eine Geltendmachung nach § 37 TVöD?!
Diese muss eine eindeutige und grundsätzlich bezifferte Zahlungsaufforderung gegenüber dem Arbeitgeber enthalten. Eine Bitte oder Aufforderung "zur Prüfung" der zutreffenden Eingruppierung wäre nicht ausreichend, um höhere Entgeltansprüche vor deren "Verfall zu retten".

Siehe:
TVöD öffentlicher Dienst Ausschlussfrist
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#3

Danke für die Antwort. Was sollte dann der genaue Wortlaut sein? Gibt es dafür vielleicht Mustervorlagen?
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#4

Hallo, sollte ich lieber eine Richtigstellung der Eingruppierung verlangen? Bleibt dann die Stufe gleich? Wie weit rückwirkend kann man das verlangen??
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#5

(29.04.2023, 13:02)Gast schrieb:  Hallo, sollte ich lieber eine Richtigstellung der Eingruppierung verlangen? Bleibt dann die Stufe gleich? Wie weit rückwirkend kann man das verlangen??
Aufgrund der Tarifautomatik ist die Eingruppierung immer richtig und muss daher nicht richtiggestellt werden. Die Stufe ändert sich natürlich nicht. Die tarifliche Ausschlussfrist beträgt sechs Monate nach Fälligkeit.
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#6

"Die Stufe ändert sich natürlich nicht."
Wieso nicht? Es gibt recht viele Konstellationen wo das Ergebnis der Stufe in E2/E3 anders ist als unter der Annahme E1. Man muss nachzeichnen und es kann zu einer anderen Stufe führen, weil die Stufenlaufzeit in der E1 anders geregelt ist als in E2/E3.
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#7

Hallo FGL,
Leider ist die Eingruppierung nicht immer richtig wie ich jetzt festgestellt habe. Deshalb möchte ich mich in die richtige Gruppe eingruppieren lassen. Immerhin sind das bei Vollzeit ca 400€ mehr im Monat.
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#8

(01.05.2023, 13:39)Gast schrieb:  Hallo FGL,
Leider ist die Eingruppierung nicht immer richtig wie ich jetzt festgestellt habe. Deshalb möchte ich mich in die richtige Gruppe eingruppieren lassen. Immerhin sind das bei Vollzeit ca 400€ mehr im Monat.

Die Eingruppierung ist immer richtig. Nur die Bezahlung ist ggf. falsch. Wenn es Aufgaben nach E2 oder E3 sind, dann ist dies auch die aktuelle Eingruppierung, selbst wenn der Arbeitgeber nach E1 bezahlt.
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#9

Hallo Gast,
Ich bin nach der Lohnabrechnung in E1 eingestuft. Es muss aber nach Tarifvertrag E2 oder E3 sein. Ich bekomme aber nur Lohn nach E1.
Also muss doch eine Richtigstellung in irgendeiner Form erfolgen oder?
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#10

Wenn es wirklich E2 oder E3 ist (was basierend auf der bisherigen Sachverhaltsschilderung nicht klar ist), dann muss man die entsprechende Bezahlung schriftlich einfordern. Wenn der Arbeitgeber dem nicht folgt, muss man dann irgendwann Klage erheben.
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#11

(30.04.2023, 07:42)Gast schrieb:  "Die Stufe ändert sich natürlich nicht."
Wieso nicht? Es gibt recht viele Konstellationen wo das Ergebnis der Stufe in E2/E3 anders ist als unter der Annahme E1. Man muss nachzeichnen und es kann zu einer anderen Stufe führen, weil die Stufenlaufzeit in der E1 anders geregelt ist als in E2/E3.
Weil es keine Änderung gegeben hat. Mit der Nachzeichnung wird die Ausführung an das (vermutlich) tariflich Geschuldete angeglichen. Insofern ändert sich ggf. die Rechtsauffassung zur Stufe, aber nicht die Stufe selbst. Aber ich denke, wir meinen dasselbe. 

(01.05.2023, 13:39)Gast schrieb:  Hallo FGL,
Leider ist die Eingruppierung nicht immer richtig wie ich jetzt festgestellt habe. Deshalb möchte ich mich in die richtige Gruppe eingruppieren lassen. Immerhin sind das bei Vollzeit ca 400€ mehr im Monat.
Doch, aufgrund der Tarifautomatik ist die Eingruppierung immer richtig. Falsch sein kann die Rechtsauffassung einer oder beider Vertragsparteien über die Eingruppierung. Der richtige Weg wurde Dir bereits aufgezeigt: Fordere die sich aus den tariflichen Regelungen ergebende Vergütung konkret beziffert ein und wenn der Arbeitgeber dies ablehnt oder nicht reagiert, kannst Du Klage beim Arbeitsgericht erheben.
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