Höhergruppierung ohne Änderungsvertrag
#1

Guten Tag zusammen,

kann man bei einer Höhergruppierung auf einen Änderungsvertrag verzichten?
Ich kenne das so nicht. Bei meiner bisherigen Dienststelle wurden bei Änderungen der Entgeltgruppe auch immer Änderungsverträge geschrieben.
Zumal die Eingruppierung im Arbeitsvertrag steht und diese sich jetzt ändert.

Vielleicht kann mir jemand dazu was sagen.

Danke im Voraus.
Zitieren
#2

Es kommt darauf an, worauf die Höhergruppierung basiert. Bei Änderung der Eingruppierungsregeln oder nachträglicher Erfüllung von Anforderungen an die Person ist kein Änderungsvertrag erforderlich. Bei der Übertragung höherwertiger Aufgaben handelt es sich um eine Änderung des Arbeitsvertrags. Wie diese vereinbart wird kann unterschiedlich sein. Eine Änderung der Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist regelmäßig nicht erforderlich. Allerdings sind die Pflichten nach Nachweisgesetz vom Arbeitgeber zu erfüllen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Höhergruppierung von E 9 a in E 9 b ohne BL II
- Persönliche Zulage oder Änderungsvertrag
- Änderungsvertrag


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers