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Vor Weihnachten 2022 wurde rückwirkend per 01.09.2022 ein Höhergruppierungsantrag durch meinen Vorgesetzten (Amsleitung) bei der Personalabteilung eingereicht.
Bisher habe ich noch nichts weiter dazu als Reaktion verspürt. Um nicht die Verjährung (Tarifvertrag VKA) von 6 Monaten eintreten zu lassen (Höhergruppierung ab 01.09.2022), wollte ich ein eigenständiges Schreiben an die Personalabteilung senden (Anspruchstellung).
Wie und was kann ich der Personalabteilung schreiben?
Muss ich dabei gleich die angestrebte Entgeltstufe mit angeben? In dem Höhergruppierungsantrag war keine Entgeltstufe benannt, sondern nur die detaillierten Tätigkeiten.
Vielen Dank für eure Tips!
Wurde denn überhaupt eine höherwertige Tätigkeit zum 1.9.2022 übertragen? Hinsichtlich der Geltendmachung von tariflichen Ansprüchen sei auch auf § 37 TVöD verwiesen ("6-Monatsfrist"). Davon ist die 3-jährige Verjährungsfrist nach BGB zu unterscheiden.
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(29.01.2023, 22:25)Gast schrieb: Wurde denn überhaupt eine höherwertige Tätigkeit zum 1.9.2022 übertragen? Hinsichtlich der Geltendmachung von tariflichen Ansprüchen sei auch auf § 37 TVöD verwiesen ("6-Monatsfrist"). Davon ist die 3-jährige Verjährungsfrist nach BGB zu unterscheiden.
Ja, es wurden erheblich höherwertige Tätigkeiten übertragen...
Wie kann ich den Hinweis mit der 6-Monatsfrist in meinem Fall nun deuten?
Also, bis zum 28.02.2023 spätestens die Ansprüche geltend machen?
Nach § 37 Abs. 1 TVöD verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber in Textform geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
Sofern ab dem 1.9.2022 eine höherwertige Tätigkeit wirksam übertragen wurde, ist das höhere Entgelt für den Monat September zum Ende dieses Monats fällig (§ 24 TVöD). Die 6-monatige Verfallsfrist endet daher für das höhere Entgelt dieses Monats zum Ende März 2023.
Bei der Geltendmachung des Anspruches ist dieser zu konkretisieren, also zumindest die "beanspruchte" höhere Entgeltgruppe zu nennen und das daraus resultierende höhere Entgelt einzufordern. Eine "Bitte um Prüfung" wäre nicht ausreichend.
Und wurden die höherwertigen Tätigkeiten durch den Arbeitgeber übertragen? Der Amtsleiter ist in den seltensten Fällen dazu befugt.
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(29.01.2023, 23:03)Gast schrieb: Nach § 37 Abs. 1 TVöD verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber in Textform geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
Sofern ab dem 1.9.2022 eine höherwertige Tätigkeit wirksam übertragen wurde, ist das höhere Entgelt für den Monat September zum Ende dieses Monats fällig (§ 24 TVöD). Die 6-monatige Verfallsfrist endet daher für das höhere Entgelt dieses Monats zum Ende März 2023.
Bei der Geltendmachung des Anspruches ist dieser zu konkretisieren, also zumindest die "beanspruchte" höhere Entgeltgruppe zu nennen und das daraus resultierende höhere Entgelt einzufordern. Eine "Bitte um Prüfung" wäre nicht ausreichend.
Vielen Dank. Wie schreibe ich es dann "rechtssicher" und "freundlich", damit alles wasserdicht ist Schreiben an die Personalabteilung?
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(30.01.2023, 10:26)Gast schrieb: Und wurden die höherwertigen Tätigkeiten durch den Arbeitgeber übertragen? Der Amtsleiter ist in den seltensten Fällen dazu befugt.
Der Amtsleiter hat einen Höhergruppierungsantrag eingereicht an die Personalabteilung. Bisher nichts mehr gehört von dort. Deshalb wäre ich jetzt für ein paar Zeilen dankbar, die rechtssicher meine geleistete Arbeit seit dem 01.09.2022 nachträglich vergütet.
Grob so. Hängt natürlich vom Ablauf ab.
Am [Datum) haben ich eine Vertragsänderung unterschrieben. Dabei haben wir uns darauf geeinigt, dass mir höherwertige Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden. Siehe Aufgabenbeschrribung vom [Datum]. Sie hatten damals mitgeteilt, dass die Eingruppierung der Tätigkeiten etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Hiermit mache ich meinen Anspruch auf Bezahlung nach Entgeltgruppe E X, Stufe Y am [Datum] geltend. Hilfsweise nach Entgeltgruppe...