29.06.2022, 11:22
Guten Tag,
ich arbeite als Sachbearbeiterin für Vergaben in einer Kommune seit dem 1.4.2021. Meine Kollegin hat diese Stelle inkl. allgemeine Verwaltung bis zu meiner Einstellung alleine inne gehabt. Ich wurde mit einem befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre (32 Stunden) eingestellt. Bei Urlaub oder Krankheit vertreten wir uns gegenseitig. Anfang März wurde ich über die Schwangerschaft meiner Kollegin unterrichtet und dass sie per 7.7.2022 in den Mutterschutz geht. Seit März habe ich zu 95 % die Vergaben alleine bearbeitet. Aussage meiner Chefin war, aufgrund der Schwangerschaft wirst du ab 1.7.2022 höhergruppiert (höherwertige Aufgaben) und die Stunden werden auf 38 angehoben.
Nun meine Fragen:
1.Was für höherwertige Aufgaben?
2.Ist das nicht eine ständige Vertretung?
3. Höherwertige Aufgaben = Zulage, ständige Vertretung = Höhergruppierung ?
Ich hoffe dass mir Jemand eine fundierte Aussage geben kann und bedanke mich für die Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
ich arbeite als Sachbearbeiterin für Vergaben in einer Kommune seit dem 1.4.2021. Meine Kollegin hat diese Stelle inkl. allgemeine Verwaltung bis zu meiner Einstellung alleine inne gehabt. Ich wurde mit einem befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre (32 Stunden) eingestellt. Bei Urlaub oder Krankheit vertreten wir uns gegenseitig. Anfang März wurde ich über die Schwangerschaft meiner Kollegin unterrichtet und dass sie per 7.7.2022 in den Mutterschutz geht. Seit März habe ich zu 95 % die Vergaben alleine bearbeitet. Aussage meiner Chefin war, aufgrund der Schwangerschaft wirst du ab 1.7.2022 höhergruppiert (höherwertige Aufgaben) und die Stunden werden auf 38 angehoben.
Nun meine Fragen:
1.Was für höherwertige Aufgaben?
2.Ist das nicht eine ständige Vertretung?
3. Höherwertige Aufgaben = Zulage, ständige Vertretung = Höhergruppierung ?
Ich hoffe dass mir Jemand eine fundierte Aussage geben kann und bedanke mich für die Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen