Vertretung für die Elternzeit
#1

Hallo zusammen,
Ich werde Vertretung für meine Kollegin übernehmen können, 1 Jahr befristet.
Das Problem ist, ich habe Entgeltgruppe 5 und ihre ist EG 7. Mir wurde gesagt, ihren Stellenwert bekomme ich nicht, nur Zulage, weil die Stelle nicht ausgeschrieben wird.
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#2

Und? Was ist Ihre Frage?!
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#3

Da es nur eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist, führt dies nicht zu einer höheren Eingruppierung. Zutreffend ist, dass eine Zulage zu zahlen ist. Soweit man nur noch die Aufgaben der Person mit E7 1:1 wahrnimmt wäre die Zulage entsprechend nach E7 zu bemessen. Wenn es eine Mischung von eigenen Aufgaben und der Vertretung ist, muss man schauen, was sich daraus für eine Eingruppierung ergeben würde. Das ist dann Basis der Bestimmung der Höhe der Zulage.
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