14.02.2025, 08:58
Hallo,
ich bin seit über 30 Jahre in meiner Kommune als Angestellte beschäftigt. Im April 2017 habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, von damals EG 8 in EG 9a. Ich wurde rückwirkend zum 01.01.2017 höhergruppiert, jedoch meine Erfahrungsstufen von 6 in die 4 reduziert. Das ist für mich sehr unzufriedenstellend. Es geht um die (Nicht)Wertschätzung meiner langjährigen Dienstzeit. Unsere Personalabteilung gibt keine verständliche Antwort.
War die Herunterstufung rechtens? Wenn ja, nach welcher Rechtsnorm ist das wohl erfolgt? Meine Kolleginnen, die aus dem erzieherischen Bereich kamen, durften ihre Stufen behalten. Es verstößt doch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, oder?
ich bin seit über 30 Jahre in meiner Kommune als Angestellte beschäftigt. Im April 2017 habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, von damals EG 8 in EG 9a. Ich wurde rückwirkend zum 01.01.2017 höhergruppiert, jedoch meine Erfahrungsstufen von 6 in die 4 reduziert. Das ist für mich sehr unzufriedenstellend. Es geht um die (Nicht)Wertschätzung meiner langjährigen Dienstzeit. Unsere Personalabteilung gibt keine verständliche Antwort.
War die Herunterstufung rechtens? Wenn ja, nach welcher Rechtsnorm ist das wohl erfolgt? Meine Kolleginnen, die aus dem erzieherischen Bereich kamen, durften ihre Stufen behalten. Es verstößt doch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, oder?