Hochgruppierung
#1

Hallo, 
ich bin staatlich anerkannte Erzieherin und habe eine Stelle als Schulsozialarbeiterin bekommen. Eingestuft bin ich in der EG 8b Stufe 3 kurz vor 4. Ich habe eine Weiterbildung zur Fachkraft für Schulsozialarbeit abgeschlossen. Kann ich auf der Grundlage  eine Hochgruppierung beantragen? Wenn ja, in welche EG ? Laut Internet 11b, ist das realistisch? Wie wird eine Hochstufung beantragt ? 
Danke für eure Antworten!!!
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#2

Tarifvertrag ist TVöD? Im TVöD lauten die Tätigkeitsmerkmale für die S 11b:

"Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen / Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)"

Offenbar bist du keine Sozialarbeiterin, Sozialpädagogin oder Heilpädagogin. Daher kommt meines Erachtens nur eine Einstufung als "sonstige Beschäftigte" in Betracht. Du musst also belegen, dass du aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübst wie eine Sozialarbeiterin, Sozialpädagogin oder Heilpädagogin.
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