24.11.2006, 13:27
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage bzgl. Höhergruppierung im neuen TVöD.
Gibt es im neuen Tarifvertrag für Kommunalbedienste immer noch die Möglichkeit ohne die 2. Angestelltenprüfung und über 40 Jahre mit entsprechender Arbeitsplatzbeschreibung (gehobener Dienst A10) höher als V b eingruppiert zu werden. Zur Zeit ist übergeführt worden von V b auf EG 10, Stufe 5.
Oder gilt zur Zeit noch der entsprechende Regelung im BAT?
Vielen Dank
ich habe da mal eine Frage bzgl. Höhergruppierung im neuen TVöD.
Gibt es im neuen Tarifvertrag für Kommunalbedienste immer noch die Möglichkeit ohne die 2. Angestelltenprüfung und über 40 Jahre mit entsprechender Arbeitsplatzbeschreibung (gehobener Dienst A10) höher als V b eingruppiert zu werden. Zur Zeit ist übergeführt worden von V b auf EG 10, Stufe 5.
Oder gilt zur Zeit noch der entsprechende Regelung im BAT?
Vielen Dank