Ich bin Leiterin von 2 Kitas - Bestandsschutz?
#1

Ich bin Kita-Leitung (TVÖD) in S17 für 2 Kitas. Eine hat 32 Plätze und die zweite 133. 
In den letzten 3 Jahren waren immer mind. 145 Plätze besitzt. Am Kindergartenjahrende meist „übervoll". 
Jetzt hat die Stadt einen Hortneubau vollzogen.
Zum Schuljahresbeginn soll Hortbetreuung nur noch da stattfinden. Ich konnte aushandeln, dass wir den Hort bei uns auslaufen lassen. Wir haben in der großen Einrichtung 40 Hortplätze, die sich jetzt halbieren. So falle ich unter die 130 veranschlagten Betreuungsplätze, welche die S17 gerechtfertigt. Habe ich eine Art Bestandsschutz? Geplant ist eine Aufstockung mit Kindergartenplätzen, aber dies braucht Übergangszeiten (und Kinder). Die Umstrukturierung hat ja kein schuldhaftes Verhalten meinerseits zur Grundlage, sondern liegt in der Entscheidung in der Kommune. Mein Arbeitsvertrag benennt „Einstellung in S17“.
Vielen Dank.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Dienstplangestaltung in Kitas
- Einstufung als Leiterin unter 40 Kindern
- S13 Stufe 1 als Leiterin einer Kita?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers