Inflationsausgleich als Werkstudentin?
#1

Liebes Forum, 

ich bin bei einem Unternehmen des Bundes als Werkstudentin angestellt. Alle Festangestellten werden nach TVÖD bezahlt, die Werkstudierenden haben allerdings lediglich einen Aushilfsvertrag in Anlehnung an den TVÖD. Alle bei uns im Unternehmen Angestellten, die nach TVÖD bezahlt werden, haben den Inflationsausgleich nun bekommen, die Werkstudierenden nicht. Vielleicht weiß jemand von euch da mehr? Habe ich Anspruch auf den Inflationsausgleich (obwohl ich nicht nach TVÖD bezahlt werde, aber aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes)?
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#2

Sieht ja so aus als wären alle Werkstudenten gleich behandelt worden. Unternehmen des Bundes bedeutet das Unternehmen und nicht der Bund ist Arbeitgeber?

Eher kein Anspruch. Man kann versuchen zu argumentieren, dass hier Teilzeitbeschäftigte diskriminiert werden. Aber ist kein klarer Fall.
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