13.07.2023, 12:52
Habe ich Anspruch auf die ersten 1240 € des Inflationsausgleiches, wenn ich nur bis zum 14.05.2023 bei meinem Arbeitgeber tätig war? Ich finde als Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis bereits am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Das war der Fall. Andererseits habe ich im Juni keinen Lohn mehr erhalten und ist es nicht Voraussetzung, dass ich im Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis hatte und Lohn erhalten habe?