Inflationsausgleichsprämie Krankengeld
#16

Macht es denn Sinn einen Rechtsanwalt zu befragen??? Ich bin rechtschutzversichert ....
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#17

Hallo,
Ich bin seit April ausgesteuert und habe jetzt die Inflationsprämie von 750 Euro erhalten. Ich denke dass mein Arbeitgeber es wieder zurück haben möchte. Ist überhaupt möglich?
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#18

Ich bin seit Mai 2022 beschäftigt, seit Mitte März beziehe ich Krankengeld. Steht einem da keine Inflationsprämie zu?
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#19

(03.07.2023, 16:29)Gast schrieb:  Ich bin seit Mai 2022 beschäftigt, seit Mitte März beziehe ich Krankengeld. Steht einem da keine Inflationsprämie zu?

Doch (vorausgesetzt es findet der TV Inflationsausgleich Anwendung).
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#20

(30.06.2023, 12:49)Gast schrieb:  
(28.06.2023, 15:58)Gast schrieb:  Kein Inflationsausgleich, weil Krankengeldbezug?
Ich dachte gestern mich trifft der Schlag. Ich selbst bin seit 10 Jahren im ÖD, seit März letzten Jahres aufgrund einer Ansammlung von Erkrankungen dienstlich außer Gefecht gewesen. Jetzt zurück in den Arbeitsalltag über das „Hamburger Modell“. Nach Rücksprache mit meinen PersAmt wurde mir mitgeteilt, das mir eine Auszahlung des Inflationsausgleich nicht zusteht, da ich mich im  Krankengeldbezug befinde und somit rausfallen würde. Nachdem ich mir die einzelnen Passagen des TV nochmals zur Gemüte geführt habe, bin ich der Auffassung, dass der TV diskriminierend ist und plane das ganze nochmals juristisch prüfen zu lassen, um im Zweifelsfall Klage wegen Diskriminierung von bestimmten Personengruppen (nicht ausgesteuerten Krankengeldempfängern, sowie MA in Wiedereingliederung nach langer Krankheit) einzureichen. Oder ist zufälligerweise schon eine eventuelle Klage bekannt? MA im Krankengeld sind genauso von der Inflation betroffen wie Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Azubis und Studis. Sie sind aus meiner Sicht nicht schlechter zu stellen als ihre Kollegen/Kolleginnen nur weil sie erkrankt sind. Das haben die sich mit Sicherheit nicht freiwillig ausgesucht und jetzt sollen sie dafür noch bestraft werden?
Selbst nach der Reglung zum Erholungsurlaub aus dem Vorjahr sagt der TV, dass dieser dem erkrankten MA bis zur „Aussteuerung“ erhalten bleibt und erst dann für Langzeiterkrankte anteilig verfällt. Warum nicht auch hier die gleiche Frist?

Hallo, Du hast Dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben. Während des Bezugs von Krankengeld ruht der Lohnanspruch nach den Regeln des TVöD. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, auf die Regeln des SGB V anzuwenden sind. Der Tarifvertrag spielt hier nicht rein und parallele Leistungen sind ausgeschlossen, gar unzulässig, weil ansonsten eine Verrechnung stattfinden müsste. Auch während der Zeit der stufenweisen Wiedereingliederung bist Du krankgeschrieben und erhältst auch weiterhin Krankengeld. Zwischen der KK und dem Arbeitgeber erfolgt dann eine interne Verrechnung hinsichtlich der von Dir jeweils geleisteten Stunden und den dafür anfallenden Vergütungen. Dennoch bist Du bis zum Abschluss der Eingliederung im Bezug einer Lohnersatzleistung.
Mit dieser Antwort kann ich leider nicht ganz mitgehen. Ist ein MA länger krank als 6 Wochen wandelt sich der Lohn in Krankengeld um. Ja anteilig, aber er wandelt sich um. Trotzdem zahlt der Arbeitgeber für einen gewissen Anteil X Monaten(je nach Zugehörigkeit) einen Ausgleich. Diese Leistungen werden zu null gegen das Krankengeld der KK gerechnet. Des Weiteren handelt es sich um einen Ausgleich, der nach meiner Auffassung alle betrifft und nicht nur den aktiv tätigen MA! Hinzu kommt dass dieser Ausgleich zu keinem Zeitpunkt Auswirkungen auf die Lohntabelle und nachfolgt auf das Rentenwesen hat. Ich möchte hier  nur nochmal klar machen, hier will sich niemand bereichern. Hier möchte man lediglich das gleiche Recht für alle, ob gesund, Ausbildung oder krank. Es handelt sich hierbei immer noch um MA des ÖD und Menschen, die auch von der Inflation betroffen sind und sich den Zeitpunkt der Erkrankung nicht ausgesucht haben. Die Inflation hat nämlich keinen Bogen um die Kranken gemacht. Zumindest kam bei mir niemand vorbei und meinte; sie sind jetzt schon so lange krank, da lassen wir mal die Inflation wegfallen. Im Gegenteil: krank gleich weniger Geld, aber doppelt so viel zahlen sollen. Also ich bin jetzt keine Professor für Mathematik, aber, dass das nicht aufgehen kann ist glaub ich verständlich.

Wie ist den Stand zu der Verdi Anfrage von weiter oben? Das es die Möglichkeit gibt das sogenannte Hamburger Modell durchzuführen ist schon etwas positives, aber man darf halt auch nicht zu genau hinschauen. Auch das hat seine Schwächen.
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#21

Hallo,
mir geht es genauso. Ich bin seit Anfang Juli 2022 Krank geschrieben, wurde operiert, war in Reha, werde diesen Monat erneut operiert, muss noch einmal in Reha und wenn ich Pech habe folgt diesem Procedere das ganze Ende des Jahres sogar noch ein drittes mal. Ausgesucht habe ich mir das ganz bestimmt nicht. Aber laut AVR Caritas NRW bekomme ich die Inflationsausgleichsprämie nicht. Könnte das Geld wahrlich gut gebrauchen. Eine meiner Kolleginnen ist erst seit 4 Wochen aus der Lohnausgleichszahlung heraus. Auch sie bekommt nichts und bräuchte es wirklich dringend. Sie ist alleinerziehende Mutter zweier Kinder, eines davon mit Lernbehinderung. Beide Kinder haben noch kein eigenes Einkommen. Wo kann das gerecht sein? Bekommen wir die Lebensmittel, Strom oder das Benzin etwa billiger? Nein. Natürlich nicht. Und wer hat sich diesen ach so sozialen Tarif ausgedacht? Die CARITAS !
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#22

Hallo zusammen,
ich bin seit 3.3.23 krankgeschrieben und seit mitte April im Krankengeldbezug. Mit Lohn Mai 2023 erhielt ich zum letzten mal Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber. Vertraglich zeitlich so festgelegt. Inflationsausgleichsprämie Juni Auszahlung ging mir deshalb flöten. Finde ich eine absolute Frechheit. Wäre ich noch im Krankengeldbezug mit Zuschuss gewesen oder z.b. Mutterschutz hätte ich die Prämie erhalten. Arbeitnehmer in Elternzeit gehen auch leer aus. Welche Menschen denken sich so etwas aus. Ist unser Lebensstandard günstiger! Könnte platzen vor Wut. Wir sollten uns wehren!!!!!!!
Was meint ihr?????
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#23

Übrigens mein Arbeitgeber ist auch die tolle Caritas. Möchte ich noch ergänzen. Werde meinen Unmut auch wenn es nichts bringt dem Betriebsrat und der Personalverwaltung trotzdem mitteilen. Irgendwie muss ich den Frust ja loswerden.
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#24

Anmerkung:
Wer bei der AWo oder im Öffi ist und zwischen 1.1.2023 und 23.05.2023 einen Tag gearbeitet hat oder Krankengeldzuschuss bekommen hat bekommt auch die große Prämie. Den der Krankengeldzuschuss kommt vom AG und in dieser Zeit braucht man nur einen Tag Geld vom AG bekommen haben um Anspruch zu haben.
Beim Öffi hab man ja nach ein paar Jahren etliche Wochen zusammen, nach 5J. glaube ich 39 Woche. Bei der AWO z.B. hat man nach 10J. 26 Wochen.
Es zählt auch wenn man in dem Zeitraum wegen Kind krank daheim war.

Doch wer würde sich Kinderkrank melden wenn er eh schon Krank daheim ist. Mehr Krank geht ja nicht.
Ab. Juli 2023 gibts für jedes Monat den kleinen Betrag, solange man da einen Tag gearbeitet hat. Also auch wenn man im Sabbatical ist bei Lohnbezug oder man einfach Urlaub hat.
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#25

Ich bin auch seit Mitte Feb 22 krank geschrieben und hab die größere Prämie in 22 nicht erhalten. Der monatliche Inflationsausgleich seit Jan 23 sowieso nicht.
Da ich wohl die Einzige in meiner Firma bin, die nichts bekommen hat, finde ich das so ziemlich ungerecht auf Grund des Gleichbehandlungsgesetzes. Und richtig die Inflations trifft jeden. Im Krankengeld sogar nich härter. Laut Personalabteilung aber wohl legitim: „Eine der Voraussetzungen um eine Inflationsausgleichsprämie zu erhalten, dass die Mitarbeiter: innen ein Recht auf Vergütung oder Entgeltfortzahlung haben. Dieses Recht entfällt beispielsweise, wenn krankheitsbedingt die Lohnfortzahlung endet.“

Im Übrigen jedoch „darf“ der AG die Inflationsprämie auch den Mitarbeitern im Krankenstand etc zahlen. Er darf und könnte, muss aber nicht. Mir ging es darum, dass alle die Prämie erhalten nur ich als einzige nicht.

Hat denn jemand eine Antwort von Verdi oder einen Rechtsanwalt befragt? Dazu konnte ich bisher nichts lesen.
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#26

Mir ergeht es genauso. Ich bin seit August 22 krankgeschrieben.
Seit 16 Jahren arbeite ich für dieses Unternehmen,immer und jederzeit bereit einzuspringem wenn notwendig am Mann war.Nun ist die Kuh gemolken, Krankgeschrieben, körperlich und Psychisch bis aufs letzte ausgelaugt.
Von der Firma vergessen, abgeschrieben. Ja ganz schön traurig . Nun noch die Klatsche.
Ich bin zu tiefst enttäuscht und werde zum Anwalt gehen.
Gibt es vielleicht schon eine Sammelklage???
MFG Angela
Meine Email Adresse ist
a.spittel @gmx.de
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#27

Hallo zusammen.
Ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und sehe, dass es vielen so geht wie mir.
Bin seit Dezember 2022 im Krankengeldbezug und erhalte deshalb ebenfalls keinen Cent Inflationsausgleich.
Beschäftigt bei einer großen Gemeinde. Auch hier fallengelassen wie eine heiße Kartoffel trotz permanentem Einsatz in Bereichen, in denen sonst niemand arbeiten wollte.
Deshalb habe ich vor etwa 6 Wochen auch schon einen Brandbrief an Verdi geschrieben, wo ich jahrelang Mitglied war.
Ergebnis: Noch nicht einmal eine Antwort erhalten. Gewerkschaften machen mittlerweile nur noch eines: Sich selbst die Taschen vollstopfen.

Bin aktuell alleinerziehend (Ehefrau seit 7 Wochen in stationärer, psychatrischer Behandlung) und hätte das Geld dringend gebraucht.
Ich bin ganz ehrlich: Der ÖD ist als Arbeitgeber mittlerweile nicht mehr besser als Firmen und Unternehmen der freien Wirtschaft.
Aber gut, man lernt aus solchen Dingen. Ich werde mich in meinem Leben nie wieder für einen AG aufopfern. Das ist mein persönlicher "Inflationsausgleich".
An alle die dasselbe Schicksal teilen: Kennt euren Wert und zeigt euren Arbeitgebern, was ihr denen künftig nicht mehr bieten werdet!
VG
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#28

"Bin seit Dezember 2022 im Krankengeldbezug und erhalte deshalb ebenfalls keinen Cent Inflationsausgleich."
Soweit schon einige Zeit im öffentlichen Dienst beschäftigt und die sonstigen Voraussetzungen nach TV Inflationsausgleich erfüllt sind besteht Anspruch auf die Einmalzahlung im Juni.
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#29

Danke für deinen Hinweis.
Ich arbeite seit 2018 bei der Gemeinde. Das zuständige Personalamt sagte mir jedoch, ich hätte keinen Anspruch auf die Einmalzahlung wegen Krankengeldbezugs.
On top wurde mein bis Oktober befristeter Arbeitsvertrag gekündigt, obwohl eine zuvor stattgefundene, amtsärztliche Untersuchung eine positive Prognose für die Zukunft gestellt hatte.
Vielleicht sollte ich es wirklich noch einmal durch einen Anwalt prüfen lassen, bin schließlich rechtsschutzversichert.
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#30

"On top wurde mein bis Oktober befristeter Arbeitsvertrag gekündigt, obwohl eine zuvor stattgefundene, amtsärztliche Untersuchung eine positive Prognose für die Zukunft gestellt hatte."
Wurde er gekündigt oder nur kein neuer Vertrag angeboten?
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