Inflationsausgleichsprämie rückwirkend
#1

Hallo ich bin seit 5 Monaten im Tvöd angestellt, also seit Juni 2024. Steht mir trotzdem noch die Inflationsausgleichsprämie in Höhe 3000 Euro zu (Gleichberechtigungsgesetz)?
Die Prämie wäre ja noch möglich vom Gesetz bis 31.12.2024 steuerfrei zu bekommen.
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#2

"Hallo ich bin seit 5 Monaten im Tvöd angestellt, also seit Juni 2024. Steht mir trotzdem noch die Inflationsausgleichsprämie in Höhe 3000 Euro zu (Gleichberechtigungsgesetz)?"
Nein. Die tariflichen Voraussetzungen für die Zahlung werden nicht erfüllt. Es muss nur gleiches gleich behandelt werden.
Auch wenn es nicht erheblich ist. Die Beschäftigten haben die Inflationsausgleichszahlung statt einer Entgelterhöhung bekommen. Es wäre also auch sachfremd dies jemanden zu Zahlen der im entsprechenden Zeitraum nicht im Anwendungsbereich TVöD tätig war. Deine Bezahlung in dem Zeitraum ergibt sich ggf. aus dem damaligen Arbeitsverhältnis.

Was soll das "Gleichberechtigungsgesetz" sein?
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