Inflationsausgleichsprämie Krankengeld
#1

Da ich Krankengeld beziehe, bekomme ich keine Inflationsausgleichsprämie. Ist das rechtens?
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#2

(30.04.2023, 17:20)Gast schrieb:  Da ich Krankengeld beziehe, bekomme ich keine Inflationsausgleichsprämie. Ist das rechtens?

Das ist so pauschal nicht zutreffend. Aber bei längeren Krankengeldbezug kann es sein, dass kein Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie besteht. Es kommt darauf an wie lange man im Krankengeldbezug ist und wie lange die Beschäftigungszeit schon ist.
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#3

Ah, ok. Ich bin seit 7 Monaten krank und seit 3 Jahren beschäftigt.
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#4

Dann besteht Anspruch auf die Sonderzahlung zum Inflationsausgleich im Juni. Wenn die Arbeitsunfähigkeit anhält, wird aber kein Anspruch auf die monatliche Sonderzahlung zum Inflationsausgleich bestehen oder nur für Juli (je nach genauen Start der Arbeitsunfähigkeit).
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#5

Hallo ich bekomme letztes Jahr August 22 Krankengeld steht mir die Inflationsprämie auch zu
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#6

Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt
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#7

Die Inflationsprämie wird nur in Teilen des öffentlichen Dienstes gezahlt. Es kommt darauf an ob der TV Inflationsausgleich Anwendung findet. Daneben spielt es eine Rolle bis wann Anspruch auf Krankengeldzuschuss bestand oder bestanden hätte. Für die Einmalzahlung reicht wenn dieser zum Anfang des Jahres bestand (dies wäre bei längeren Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst der Fall). Für die monatlichen Zahlungen wird bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch bestehen.
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#8

Kein Inflationsausgleich, weil Krankengeldbezug?
Ich dachte gestern mich trifft der Schlag. Ich selbst bin seit 10 Jahren im ÖD, seit März letzten Jahres aufgrund einer Ansammlung von Erkrankungen dienstlich außer Gefecht gewesen. Jetzt zurück in den Arbeitsalltag über das „Hamburger Modell“. Nach Rücksprache mit meinen PersAmt wurde mir mitgeteilt, das mir eine Auszahlung des Inflationsausgleich nicht zusteht, da ich mich im Krankengeldbezug befinde und somit rausfallen würde. Nachdem ich mir die einzelnen Passagen des TV nochmals zur Gemüte geführt habe, bin ich der Auffassung, dass der TV diskriminierend ist und plane das ganze nochmals juristisch prüfen zu lassen, um im Zweifelsfall Klage wegen Diskriminierung von bestimmten Personengruppen (nicht ausgesteuerten Krankengeldempfängern, sowie MA in Wiedereingliederung nach langer Krankheit) einzureichen. Oder ist zufälligerweise schon eine eventuelle Klage bekannt? MA im Krankengeld sind genauso von der Inflation betroffen wie Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Azubis und Studis. Sie sind aus meiner Sicht nicht schlechter zu stellen als ihre Kollegen/Kolleginnen nur weil sie erkrankt sind. Das haben die sich mit Sicherheit nicht freiwillig ausgesucht und jetzt sollen sie dafür noch bestraft werden?
Selbst nach der Reglung zum Erholungsurlaub aus dem Vorjahr sagt der TV, dass dieser dem erkrankten MA bis zur „Aussteuerung“ erhalten bleibt und erst dann für Langzeiterkrankte anteilig verfällt. Warum nicht auch hier die gleiche Frist?
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#9

Es geht mir genauso. Bin seit letztes Jahr September erkrankt und weiter AU.
Laut des §2 des Inflationsausgleichsgesetz bekommen ich/wir die länger krank sind keine Sonderzahlung. Wir können nichts dafür dass wir AU sind und werden noch bestraft.
Ich nenne das Diskriminierung. Nichts anderes. P.S. Habe Verdi schon angeschrieben. Hätte gerne von denen eine Einschätzung! Wenn es garnicht anders geht werde gleich ich meinen Rechtsanwalt einschalten um das zu durchleuchten, ob das rechtens ist. Ich könnte k.......
Gruß M.T.
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#10

Hallo,
Auch ich bin betroffen von der NICHTZAHLUNG der Inflationsausgleichsprämie.
Ich bin seit November 22 krank geschrieben und seit Januar im Krankengeldbezug, bis April bekam ich noch den Krankengeldzuschuss durch den Arbeitgeber ich arbeite im katholischen Klinikum /Caritas Tarifvertrag.

Auch mir wurde mitgeteilt und der Auszug des Tarifvertrags Anlage 1c geschickt, dass ich nur Anspruch auf die Prämie gehabt hätte, wenn ich im Juni Krankengeldzuschuss, Entgelt oder Mutterschaftsgeld bekommen hätte.

Ich bin genauso entsetzt und enttäuscht über die Art und Weise wie mit uns, die in einem Dienstverhältnis stehen, aber leider Gottes erkrankt sind, umgegangen wird!!!!

Keiner von uns hat sich das ausgesucht oder macht sich zu Hause eine schöne Zeit!!!
Wir sind KRANK geworden und daher krank geschrieben und dafür wird man dann bestraft???
So empfinde ich das gerade, als Bestrafung😔

Man arbeitet seit Jahren (ich, nächsten Monat 14 Jahre) in dem Haus und dann sowas???

Ja, ich sehe das ebenfalls als Diskriminierung!!!

Mich würde auch interessieren ob es schon eine Klage diesbezüglich gibt???
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#11

Bin seit 1990 im öffentlichen Dienst angestellt, Vollzeit. Seit April 2022 krank geschrieben. Irgendwann ausgesteuert. Ab Juli 2023 arbeite ich wieder. Ich erhielt durchgehend einen Zuschuss zum Krankengeld.
Jetzt hieß es kein Anspruch auf die Inflationsprämie usw. Null Euro. Ich hätte nach dem 1.1.23 nur einen Tag arbeiten müssen,dann hätte ich Anspruch drauf. Ich bekomme sogar vom Personalrat gesagt,dass das rechtens ist. Wieso werden Langzeitkranke im Stich gelassen? Wo bleibt die Entlastung für Alle? Ich hab noch keinen Euro extra erhalten. Ich hab stattdessen aber eine fette Nachzahlung der Nebenkosten Abrechnung erhalten. Auch hier hieß es doch Entlastung für alle. Anträge jeglicher Art wurden mir abgelehnt.
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#12

Ich bin seit Dezember 2022 krankgeschrieben habe Januar voll Gehalt bekommen und ab 31.1.23 Krankengeld bekomme ich die inflationsprämie auch wenn nicht ist das ungerecht wie im Lebensmittel werden immer benachteiligt an uns denkt keiner da wir zu sehen müssen wie wir überleben sollen
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#13

Ich bin Azubi beim Bund im öffentlichen Dienst der Wehrverwaltung. 1. Lehrjahr. Bekomme seit ca. 10.05.2023 Krankengeld. War davor auch längere Zeit krank. Habe ich Anspruch auf die 620€ Ausgleich und 110€ Sonderzahlung?? LG
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#14

(28.06.2023, 15:58)Gast schrieb:  Kein Inflationsausgleich, weil Krankengeldbezug?
Ich dachte gestern mich trifft der Schlag. Ich selbst bin seit 10 Jahren im ÖD, seit März letzten Jahres aufgrund einer Ansammlung von Erkrankungen dienstlich außer Gefecht gewesen. Jetzt zurück in den Arbeitsalltag über das „Hamburger Modell“. Nach Rücksprache mit meinen PersAmt wurde mir mitgeteilt, das mir eine Auszahlung des Inflationsausgleich nicht zusteht, da ich mich im  Krankengeldbezug befinde und somit rausfallen würde. Nachdem ich mir die einzelnen Passagen des TV nochmals zur Gemüte geführt habe, bin ich der Auffassung, dass der TV diskriminierend ist und plane das ganze nochmals juristisch prüfen zu lassen, um im Zweifelsfall Klage wegen Diskriminierung von bestimmten Personengruppen (nicht ausgesteuerten Krankengeldempfängern, sowie MA in Wiedereingliederung nach langer Krankheit) einzureichen. Oder ist zufälligerweise schon eine eventuelle Klage bekannt? MA im Krankengeld sind genauso von der Inflation betroffen wie Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Azubis und Studis. Sie sind aus meiner Sicht nicht schlechter zu stellen als ihre Kollegen/Kolleginnen nur weil sie erkrankt sind. Das haben die sich mit Sicherheit nicht freiwillig ausgesucht und jetzt sollen sie dafür noch bestraft werden?
Selbst nach der Reglung zum Erholungsurlaub aus dem Vorjahr sagt der TV, dass dieser dem erkrankten MA bis zur „Aussteuerung“ erhalten bleibt und erst dann für Langzeiterkrankte anteilig verfällt. Warum nicht auch hier die gleiche Frist?

Hallo, Du hast Dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben. Während des Bezugs von Krankengeld ruht der Lohnanspruch nach den Regeln des TVöD. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, auf die Regeln des SGB V anzuwenden sind. Der Tarifvertrag spielt hier nicht rein und parallele Leistungen sind ausgeschlossen, gar unzulässig, weil ansonsten eine Verrechnung stattfinden müsste. Auch während der Zeit der stufenweisen Wiedereingliederung bist Du krankgeschrieben und erhältst auch weiterhin Krankengeld. Zwischen der KK und dem Arbeitgeber erfolgt dann eine interne Verrechnung hinsichtlich der von Dir jeweils geleisteten Stunden und den dafür anfallenden Vergütungen. Dennoch bist Du bis zum Abschluss der Eingliederung im Bezug einer Lohnersatzleistung.
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#15

"Der Tarifvertrag spielt hier nicht rein und parallele Leistungen sind ausgeschlossen, gar unzulässig, weil ansonsten eine Verrechnung stattfinden müsste."
Auch wenn ich die im TV Inflationsausgleich getroffene Regelung durchaus für gut vertretbar halte, die Einschätzung, dass es nicht anders geregelt werden konnte, ist unzutreffend. Es ist sozialrechtlich nicht verboten, ergänzende tarifliche Zahlungen zum Krankengeld zu leisten. Bei korrekter Ausgestaltung auch ohne Anrechnung. Im TVöD sind hier der Krankengeldzuschuss und im TV Inflationsausgleich der Inflationsausgleich im Zeitraum des Krankengeldzuschussanspruches zu nennen. Beides sind Ansprüche die während des Krankengeldbezugs bestehen.
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