03.09.2024, 14:06
Hallo,
ich wollte mich erkundigen, ob jemand eine Rechtsprechung kennt oder einen ähnlichen Fall gehört hat wie meinen.
Meine Versetzung zum Bund war zum 01.12.2023 von der Kommune wurde ich die vollen drei Monate nach meinem Versetzungswunsch gehalten. Mein letzter Tag war der 30.11.2023. Zum 01.12.2023 gab es die Inflationsprämie, welche ich nicht erhalten habe. Bei der Bundesverwaltung gab es die größere erste Zahlung bereits im Juni mit den Angestellten der Kommune, danach noch kleinere Zahlungen bis Feb. 2024. Für drei Monate habe ich vom Bund die jeweils 220,- € erhalten. Von der Kommune nichts, ggf. hätte man es über das LBG und die Leistungsprämie lösen können. Den Gemeinderat wollt ich nicht involvieren. Nachtragende Dankbarkeit, d. h. Ermessen des Dienstherrn war also kein Thema im Sinne einer Lösung über die Leistungsprämie. Von der GPA habe ich leider keine Rückmeldung dazu erhalten. Sollte jemand eine Rechtsprechung dazu kennen, bin ich dankbar. Die Verjährung läuft drei Jahre, daher habe ich etwas gewartet mit dem Thema. Dankeschön.
ich wollte mich erkundigen, ob jemand eine Rechtsprechung kennt oder einen ähnlichen Fall gehört hat wie meinen.
Meine Versetzung zum Bund war zum 01.12.2023 von der Kommune wurde ich die vollen drei Monate nach meinem Versetzungswunsch gehalten. Mein letzter Tag war der 30.11.2023. Zum 01.12.2023 gab es die Inflationsprämie, welche ich nicht erhalten habe. Bei der Bundesverwaltung gab es die größere erste Zahlung bereits im Juni mit den Angestellten der Kommune, danach noch kleinere Zahlungen bis Feb. 2024. Für drei Monate habe ich vom Bund die jeweils 220,- € erhalten. Von der Kommune nichts, ggf. hätte man es über das LBG und die Leistungsprämie lösen können. Den Gemeinderat wollt ich nicht involvieren. Nachtragende Dankbarkeit, d. h. Ermessen des Dienstherrn war also kein Thema im Sinne einer Lösung über die Leistungsprämie. Von der GPA habe ich leider keine Rückmeldung dazu erhalten. Sollte jemand eine Rechtsprechung dazu kennen, bin ich dankbar. Die Verjährung läuft drei Jahre, daher habe ich etwas gewartet mit dem Thema. Dankeschön.