Inflationsprämie Stichtag 01.12.2023
#1

Hallo,

ich wollte mich erkundigen, ob jemand eine Rechtsprechung kennt oder einen ähnlichen Fall gehört hat wie meinen.
Meine Versetzung zum Bund war zum 01.12.2023 von der Kommune wurde ich die vollen drei Monate nach meinem Versetzungswunsch gehalten. Mein letzter Tag war der 30.11.2023. Zum 01.12.2023 gab es die Inflationsprämie, welche ich nicht erhalten habe. Bei der Bundesverwaltung gab es die größere erste Zahlung bereits im Juni mit den Angestellten der Kommune, danach noch kleinere Zahlungen bis Feb. 2024. Für drei Monate habe ich vom Bund die jeweils 220,- € erhalten. Von der Kommune nichts, ggf. hätte man es über das LBG und die Leistungsprämie lösen können. Den Gemeinderat wollt ich nicht involvieren. Nachtragende Dankbarkeit, d. h. Ermessen des Dienstherrn war also kein Thema im Sinne einer Lösung über die Leistungsprämie. Von der GPA habe ich leider keine Rückmeldung dazu erhalten. Sollte jemand eine Rechtsprechung dazu kennen, bin ich dankbar. Die Verjährung läuft drei Jahre, daher habe ich etwas gewartet mit dem Thema. Dankeschön.
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#2

Welches Landesrecht fand in der Kommune Anwendung.? Es sind jeweils Stichtagsregelungen. Wenn man sich entscheidet, ungünstig zu wechseln, ist das grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass es daraus Nachteile gibt. Die Ansprüche ergeben sich jeweils bei dem Dienstherren mit dem anzuwendenden Recht, wo man jeweils zugeordnet war.
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#3

Es war Ba-Wü und der Dienstherr hat mich die vollen drei Monate behalten. ich hatte darauf hin angeboten noch bis Ende Dez. zu bleiben, ich hatte keine Mitsprache beim Versetzungszeitpunkt. Ich hoffe auf eine Rechtsprechung in den nächsten zwei Jahren, die die Regelungslücke schließt. Der BM hätte es über die Leistungsprämie lösen können, aber auf nachtragende Dankbarkeit darf man bei einem Weggang nicht hoffen.
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#4

" die die Regelungslücke schließt."
Es gibt dort keine Regelungslücke. Als solches kann diese nicht durch Rechtsprechung geschlossen werden. Nur wenn dies im Ergebnis zu einer verfassungswidrigen Besoldung führt könnte dies gerichtlich angegriffen werden. Aber das hat nichts mit Regelungslücke zu tun.

"Der BM hätte es über die Leistungsprämie lösen können,"
Leistungsprämien sind ja nicht dazu da ungünstige gesetzliche Regelungen zu korrigieren.
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