Hat ein Arbeitnehmer Anspruch bzw. kann die Inflationsprämie auch nach dem Stichtag der Beschäftigung ausgezahlt werden? Bsp. der Arbeitnehmer fängt am 01.08.23 im TVöD an.
Anspruch auf die Einmalzahlung nach TV Inflationsausgleich besteht nicht. Es besteht Anspruch auf die monatlichen Zahlungen ab August.
Übertarifliche Zahlungen können möglich sein. Ggf. stehen dem aber Vereinbarungen mit dem jeweiligen Arbeitgeberverband oder Haushaltsrecht entgegen.