22.11.2024, 15:56
Guten Tag.
Ich habe folgende Situation: Zum 01.12.2024 wechsle ich vom Amt für Integration zum Jugendamt. Der Arbeitgeber bleibt jedoch gleich. Bei der aktuellen Stelle im Amt für Integration befinde ich mich gemäß TVöD SuE in Entgeltgruppe 12, Stufe 2 mit 8 Monaten Laufzeit für die nächste Einstufung. Mein Arbeitgeber erklärte mir, dass ich 2 Möglichkeiten habe: entweder werde ich ab dem 01.12.2024 in der Entgeltgruppe 14 eingruppiert auf Stufe 2 und der 8 Monaten Laufzeit für die nächste Einstufung fehlt weg, oder ich bleibe bis zum 31.03.2025 erst in der Entgeltgruppe 12 und ab dem 01.04.2025 werde ich in der Entgeltgruppe 14, Stufe 2 übergehen. In zweitem Fall verliere ich die 1 Jahr Laufzeit nicht mehr. Meine Frage ist, ob diese TVöD SuE Regelung entspricht.
Noch eine wichtige Info: Der Wechsel wird aufgrund einer Personal Umstrukturierung durch das Personalamt veranlasst.
Im Amt für Integration habe ich mit Geflüchteten fast 3 Jahren und davor 5 Jahren als Erzieherin gearbeitet. Somit bringe ich fast 8 jährige Erfahrungen für die Stelle zum Jugendamt mit. Die Stelle im Jugendamt ist in der Allgemeinen sozialen Dienst (ASD) und ich werde für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMA) zuständig sein.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
MK
Ich habe folgende Situation: Zum 01.12.2024 wechsle ich vom Amt für Integration zum Jugendamt. Der Arbeitgeber bleibt jedoch gleich. Bei der aktuellen Stelle im Amt für Integration befinde ich mich gemäß TVöD SuE in Entgeltgruppe 12, Stufe 2 mit 8 Monaten Laufzeit für die nächste Einstufung. Mein Arbeitgeber erklärte mir, dass ich 2 Möglichkeiten habe: entweder werde ich ab dem 01.12.2024 in der Entgeltgruppe 14 eingruppiert auf Stufe 2 und der 8 Monaten Laufzeit für die nächste Einstufung fehlt weg, oder ich bleibe bis zum 31.03.2025 erst in der Entgeltgruppe 12 und ab dem 01.04.2025 werde ich in der Entgeltgruppe 14, Stufe 2 übergehen. In zweitem Fall verliere ich die 1 Jahr Laufzeit nicht mehr. Meine Frage ist, ob diese TVöD SuE Regelung entspricht.
Noch eine wichtige Info: Der Wechsel wird aufgrund einer Personal Umstrukturierung durch das Personalamt veranlasst.
Im Amt für Integration habe ich mit Geflüchteten fast 3 Jahren und davor 5 Jahren als Erzieherin gearbeitet. Somit bringe ich fast 8 jährige Erfahrungen für die Stelle zum Jugendamt mit. Die Stelle im Jugendamt ist in der Allgemeinen sozialen Dienst (ASD) und ich werde für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMA) zuständig sein.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
MK