Jahressonderzahlung
#1

Hallo, 


Am 1.12.24 begann mein Arbeitsverhältnis (TVöD-B befristet zum 31.08.25 

Frage zur Jahressonderzahlung,


Voraussetzungen und Berechnung:
Es besteht nur dann ein Anspruch, wenn ein Arbeitsverhältnis zum Stichtag 1.12. besteht. Bei einem vorherigen Ausscheiden z.B. durch Kündigung, Auflösungsvertrag, Befristung, Verbeamtung oder Rente entfällt der Anspruch.

Somit habe ich keinen Anspruch auf die Sonderzahlung, auch nicht anteilig? 

Im September 2025 beginnt meine Ausbildung die durch Leistung der AG gefördert wird,
der Beschäftigung in der selben Firma bleibt bestehen, nur meine Arbeitszeit wird erhöht. 


Vielleicht kann mir jemand helfen, 

Lg
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#2

2024 besteht Anspruch auf eine anteilige Jahressonderzahlung (1/12 der Höhe die man bei Beschäftigung im gesamten Jahr erhalten hat )

2025 kommt es auf die vertragliche Ausgestaltung der Ausbildung an. Findet dann der TVAöD Anwendung?
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