Hallo, ich bin in der bezahlten Freistellung vom Arbeitgeber, wie ist der Anspruch auf die Sonderzahlung zum Jahresende? Kann etwas gekürzt werden?
Im TVöD hat der (teil)freigestellte Personalratvorsitzende für die LoB die Wahlmöglichkeit zwischen Bewertung der Restarbeit oder dem Durchschnittswert der letzten 5 Jahre.
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Ich würde sagen ja steht dir zu. Weil dir als Personalrat durch deine Tätigkeit kein Nachteil entstehen darf aber auch kein Vorteil.
Was heißt du wirst genau so entlohnt als ob du nie im Personalrat gewesen wärst. Inklusive aller Sonderzahlung und auch Zulagen. Also auch die Jahressonderzahlung.