Kündigung Beamtenanwärter § 23 Absatz 4 Beamtenstatusgesetz?
#1

Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich brauche unbedingt einen rechtlichen Rat. Ich habe eine Anhörung von meinem Dienstherren bekommen, wo drin steht, dass ich entlassen werde.

„Sehr geehrter Herr ….,
in der vorbezeichneten Angelegenheit beabsichtige ich Sie nach § 23 Absatz 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) mit sofortiger Wirkung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen und Ihnen die weitere Ableistung des Vorbereitungsdienstes zu untersagen.“


Laut § 23 Absatz 4 Beamtenstatusgesetz Satz 2 heißt es aber :
4) Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden. 

Die Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und zur Ablegung der Prüfung SOLL gegeben werden.

Heißt es nicht im Endeffekt, dass die Stadtverwaltung mir die Ablegung der Prüfung erlauben „MUSS“ ?

Hierbei spielt Ermessen glaube ich eine Rolle allerdings, weiß ich es nicht.

Ich werde die Anhörung mit meinem Anwalt verfassen und gegen die Kündigung vorgehen.

Ich würde mich unglaublich für Antworten eurerseits freuen!
liebe Grüße
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#2

Man sagt, "sollen" ist 2/3 "müssen". Es müssen also schon sehr gewichtige Gründe angegeben werden, wenn man Dich entlassen möchte.

Was sollst Du denn "verbrochen" haben? Kannst Du das zumindest mal grob anreißen?
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#3

Das "Soll" ist kein "Muss" und damit einer Abwägung zugänglich.

Es kommt darauf an was die Gründe sind die zur Entlassung führen sollen. Daneben spielt es eine Rolle was es für ein Vorbereitungsdienst ist. (Ist es ein Vorbereitungsdienst der Voraussetzung für Zugänge zu bestimmten Berufe ausserhalb des Beamtenverhältnisses ist.)
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#4

Es liegt ein Verdacht der Urkundenfälschung vor.

Wobei die Beweislage hier nicht ausreicht.

Ich habe nichts verbrochen.

Mir wurde vom Personalrat gesagt, alleine der Verdacht reicht aus einen Beamtenanwärter zu entlassen.

Der Dienstherr braucht wohl auch keine Begründung um einen Beamtenanwärter zu entlassen.

Jedenfalls bin ich angehender Verwaltungswirt im mittleren Dienst.
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#5

Dann hast Du alles richtig gemacht, indem Du direkt zum Anwalt gegangen bist. Ich hoffe ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Ich drücke Dir die Daumen!
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