29.10.2018, 11:50
Guten Morgen,
ich habe eine eig ganz einfache Frage zur Kündigungsfrist (TVöD):
Bei einer Kündigung von Arbeitgeber-Seite zählen Beschäftigungszeiten bei anderen AG im öffentlichen Dienst mit.
Zählen diese auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Beispiel:
Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber seit 2 Jahren, vorher aber schon weitere 4 Jahre bei einer anderen Kommune.
Hat der Arbeitnehmer nun 6 Wochen zum Quartalsende (2 Jahre) oder 3 Monate zum Quartalsende (6 Jahre)?
Und wie sieht das Ganze in der Probezeit aus? Hier gelten die normalen 2 Wochen zum Monatsende?
Vielen lieben Dank!!!
ich habe eine eig ganz einfache Frage zur Kündigungsfrist (TVöD):
Bei einer Kündigung von Arbeitgeber-Seite zählen Beschäftigungszeiten bei anderen AG im öffentlichen Dienst mit.
Zählen diese auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Beispiel:
Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber seit 2 Jahren, vorher aber schon weitere 4 Jahre bei einer anderen Kommune.
Hat der Arbeitnehmer nun 6 Wochen zum Quartalsende (2 Jahre) oder 3 Monate zum Quartalsende (6 Jahre)?
Und wie sieht das Ganze in der Probezeit aus? Hier gelten die normalen 2 Wochen zum Monatsende?
Vielen lieben Dank!!!