06.10.2023, 05:10
Hallo,
Meine Anstellung begann am 01.01.2021 mit einer Befristung für ein Jahr. Ich habe bis heute keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen, wurde aber weiter beschäftigt.
Ich möchte jetzt kündigen. Finden die Kündigungsregelungen trotzdem Anwendung?
(6 Wochen zum Ende des Kalendervierteljahrs)
Meine Anstellung begann am 01.01.2021 mit einer Befristung für ein Jahr. Ich habe bis heute keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen, wurde aber weiter beschäftigt.
Ich möchte jetzt kündigen. Finden die Kündigungsregelungen trotzdem Anwendung?
(6 Wochen zum Ende des Kalendervierteljahrs)