Kündigungsfrist
#1

Hallo zusammen,

ich habe eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Quartalsende (TVÖD S) und werde meine Kündigung daher bis zum 30.07.2019 aussprechen. Somit würde ich zum 31.12.2019 kündigen. Aus persönlichen Gründen würde ich jedoch gerne bis zum 30.01.2020 angestellt bleiben. Ist auch eine Kündigung zum 30.01.2020 möglich, ich hätte meine Kündigungsfrist von 5 Monaten gewahrt, jedoch liegt dann keine Kündigung zu einem Quartalsende vor. ?!?!

Vielen Dank für Ihre Mühen / verbindlichen Antworten.

Andreas
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#2

Man könnte dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum 30.01.2020 (warum nicht 31.01.2020) vorschlagen.

Du kannst auch zu einem anderen Zeitpunkt kündigen. Es kommt dann darauf an wie der Arbeitgeber darauf reagiert. Wenn er nichts macht wird die Kündigung wirksam.
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#3

Vielen Dank. Liegt durch eine mögliche Kündigung zum 31.01.2020 nicht ein "Formfehler" o.Ä. vor, sodass damit die Kündigung unwirksam ist? Ansonsten eine sehr gute Idee diesen Weg zu gehen.
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#4

Soweit der Arbeitgeber keine Klage erhebt wird die Kündigung wirksam. Klagen hinsichtlich der Kündigungsfrist sind aber nicht unbedingt an die kurze Klagefrist von drei Wochen gebunden. Im Falle einer Klage wird es durchaus kompliziert.

Deshalb ist der Aufhebungsvertrag das Mittel der Wahl. Auch weil man mit dem Vorgehen einer Kündigung unter nicht Berücksichtigung der vertraglichen Vorgaben sich nicht unbedingt Freunde beim Arbeitgeber macht. Ob man das Risiko eingehen will, dass dies im Arbeitszeugnis Niederschlag findet muss man halt sehen.
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