Kündigungsfrist Arbeitnehmer TVöD
#1

Hallo,

ich hätte da eine dringende Frage zur Kündigung im TVöD als Arbeitnehmer. Und zwar habe ich folgenden Fall. Ich habe am 17.06. meine neue Arbeitsstelle beim Amt angefangen und bin für zwei Jahre befristet eingestellt. Meine Probezeit beläuft sich auf 6 Wochen. Jetzt habe ich in der Zwischenzeit ein Angebot zu einer Ausbildung bekommen, die am 02.09. beginnt und ich möchte dringend die Ausbildung gerne machen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wann muss ich meine Kündigung einreichen? Laut dem Gesetz stehen folgende Regelungen für befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst:
 --> bei einer Beschäftigungszeit bis nach der Probezeit beläuft sich die Kündigungsfrist auf 2 Wochen zum Monatsende
 --> bei einer Beschäftigungszeit bis 6 Monaten beläuft sich die Kündigungsfrist auf 4 Wochen zum Monatsende.

Muss ich jetzt am 29.07. meine Kündigung einreichen, damit ich am 30.08. meinen letzten Arbeitstag habe oder reicht es wenn ich die Kündigung am 16.08. einreiche?

Brauche da dringend Hilfe !!!!!!!!!

Liebe Grüße

Miss Marpel
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#2

Die Kündigungsfrist dürfte sich bei Dir nicht aus einem Gesetz, sondern aus dem TVöD ergeben. Was spricht dagegen, jetzt schon zum 30.08. zu kündigen? Das wäre auch Deinen jetzigen Arbeitgeber gegenüber fair.
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