05.05.2020, 07:52
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe im April eine Qualifizierungsmaßnahme zum Verwaltungsfachwirt abgeschlossen und wurde nun in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Bei der Qualifizierungsmaßnahme handelte es sich ausdrücklich nicht um eine Ausbildung. Ich war zwei Jahre bei der Kommune angestellt, unterlag förmlich allerdings nicht dem TVöD. Der Vertrag war aber an diesen angelehnt. Effektiv praktisch in einem Amt tätig, war ich etwa 8 Monate. Die übrige Zeit habe ich, während des theoretischen Teils, im Institut verbracht.
Meine Frage bezieht sich nun auf meine anzurechnende Beschäftigungszeit und die sich daraus ergebende Kündigungsfrist. Gelten für mich die Regelungen aus dem §34 TVöD? Ist die Zeit der Fortbildung mit anzurechnen? Laut PR des Amtes für das ich tätig bin, wird die Zeit nicht hinzugerechnet, allerdings konnte er mir dies nicht zu hundert Prozent versichern. Das liegt daran, dass die Kommune für die ich tätig bin in der Vergangenheit unterschiedlich mit den Absolventen der Qualifizierungsmaßnahme umgegangen ist. D.h. teilweise wurden sie in ein Arbeitsverhältnis mit Probezeit übernommen und teilweise widerum nicht.
Gelten für die Regelungen auch Zeiten beim selben Arbeitgeber, wenn diese vertraglich teilweise nicht nach dem TVöD geregelt waren? Also gilt für mich konkret ab Mai die Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende oder von 6 Wochen zum Quartalsende?
Leider hat sich die Unterzeichnung meines Arbeitsvertrages, mit der Rückmeldung eines anderen Arbeitgebers überschnitten. Daher bin ich momentan in einer Zwickmühle, da ich nicht weiß wie ich im Fall der Fälle richtig vorzugehen habe. Ich habe es bisher auch vermieden, mich bei meinem Personalamt zu informieren, da dies vermutlich eher kontraproduktiv ist.
Ich hoffe auf eine baldige Rückmeldung und bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.
Grüße
ich habe folgendes Problem. Ich habe im April eine Qualifizierungsmaßnahme zum Verwaltungsfachwirt abgeschlossen und wurde nun in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Bei der Qualifizierungsmaßnahme handelte es sich ausdrücklich nicht um eine Ausbildung. Ich war zwei Jahre bei der Kommune angestellt, unterlag förmlich allerdings nicht dem TVöD. Der Vertrag war aber an diesen angelehnt. Effektiv praktisch in einem Amt tätig, war ich etwa 8 Monate. Die übrige Zeit habe ich, während des theoretischen Teils, im Institut verbracht.
Meine Frage bezieht sich nun auf meine anzurechnende Beschäftigungszeit und die sich daraus ergebende Kündigungsfrist. Gelten für mich die Regelungen aus dem §34 TVöD? Ist die Zeit der Fortbildung mit anzurechnen? Laut PR des Amtes für das ich tätig bin, wird die Zeit nicht hinzugerechnet, allerdings konnte er mir dies nicht zu hundert Prozent versichern. Das liegt daran, dass die Kommune für die ich tätig bin in der Vergangenheit unterschiedlich mit den Absolventen der Qualifizierungsmaßnahme umgegangen ist. D.h. teilweise wurden sie in ein Arbeitsverhältnis mit Probezeit übernommen und teilweise widerum nicht.
Gelten für die Regelungen auch Zeiten beim selben Arbeitgeber, wenn diese vertraglich teilweise nicht nach dem TVöD geregelt waren? Also gilt für mich konkret ab Mai die Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende oder von 6 Wochen zum Quartalsende?
Leider hat sich die Unterzeichnung meines Arbeitsvertrages, mit der Rückmeldung eines anderen Arbeitgebers überschnitten. Daher bin ich momentan in einer Zwickmühle, da ich nicht weiß wie ich im Fall der Fälle richtig vorzugehen habe. Ich habe es bisher auch vermieden, mich bei meinem Personalamt zu informieren, da dies vermutlich eher kontraproduktiv ist.
Ich hoffe auf eine baldige Rückmeldung und bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.
Grüße